{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-05-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00562_2020-05-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220223&W10_KEY=13823212&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bd36df3cd5e763584a0f338ecbef1355"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00562"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00562"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00562"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00562"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission; Bewertung der Zuschlagskriterien, Ber\u00fccksichtigung interner Mehrkosten. Von einem methodisch korrekten Vorgehen bei der qualitativen Bewertung der Angebote ist auszugehen, wenn die Kriterien der Benotung umfassend und nachvollziehbar sind und auf alle Angebote gleich angewandt wurden (E. 4.2). Eine \u00fcber die Mindestanforderungen hinausgehende Mehrleistung darf bei Zuschlagskriterien durchaus honoriert werden. Dies im Gegensatz zu den Eignungskriterien, bei denen es einzig darauf ankommt, ob sie erf\u00fcllt sind oder nicht (E. 4.2.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin vermag mit ihren Einw\u00e4nden gegen die Beurteilung ihres Angebots bei den qualitativen Zuschlagskriterien nicht durchzudringen (E. 5). Die Durchf\u00fchrung einer gen\u00fcgenden Offertbereinigung stellt eine Rechtspflicht der Vergabebeh\u00f6rde dar (E. 6.1). Die Ber\u00fccksichtigung interner Mehrkosten, sogenannter Einf\u00fchrungskosten, aufseiten der Vergabestelle ist nicht per se ausgeschlossen, mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot aber auch nicht ganz unproblematisch. Dementsprechend wird auch vorausgesetzt, dass die Vergabestelle vorab in der Ausschreibung transparent aufzeigt, welche internen Kosten sie wie in die Bewertung einbeziehen wird (E. 6.3.2). Die Preisbewertung ist nicht infrage zu stellen (E. 6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:26:04", "Checksum": "b9759796da1d6723a1184958dfaf2c27"}