{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00603_2019-12-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219840&W10_KEY=13823216&nTrefferzeile=52&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bb29c6d9c823feb2e64dcdb2b0e7d11e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00603"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.12.2019  VB.2019.00603"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.12.2019  VB.2019.00603"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.12.2019  VB.2019.00603"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Informationszugang | Informationszugangsgesuch: Einsicht in Bewilligung f\u00fcr einen Nebenbetrieb. Das Informationszugangsgesuch in eine rechtskr\u00e4ftige Verf\u00fcgung beurteilt sich nach den Bestimmungen des IDG (E. 4.1). Begriff des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses und Anforderungen an die Geltendmachung eines solchen; es reicht jedenfalls nicht aus, allgemein zu behaupten, eine Verf\u00fcgung als Ganzes sei Teil des Betriebskonzepts. Vorliegend wurde nicht dargelegt, weshalb es sich bei der jeweiligen Information um ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis handeln soll. Die Angaben in der Verf\u00fcgung zur erwarteten Entwicklung der Produktion sind derart vage gehalten, dass nicht erkennbar ist, welche Informationen den Wert sch\u00fctzenswerter Betriebsgeheimnisse erreichen (E. 4.2). Es sind keine weiteren Beeintr\u00e4chtigungen der Privatsph\u00e4re ersichtlich, die als einer Informationsherausgabe entgegenstehendes Interesse ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnten, insbesondere erscheint das von der Beschwerdef\u00fchrerin geltend gemachte Risiko der rechtswidrigen Verwendung der Information rein hypothetisch (E. 4.3). Eine Unkenntlichmachung der von der Beschwerdef\u00fchrerin im Eventualantrag verlangten Stellen k\u00e4me einer Verweigerung des Informationszugangs gleich, da wesentliche Teile der Verf\u00fcgung betroffen sind und sich die Verf\u00fcgung dadurch nicht mehr nachvollziehen liesse (E. 4.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:21:21", "Checksum": "0364abedf245e40b4695ffdbbac4d8ec"}