{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "11.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00607_11-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219933&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4ebafe73845b9fa849c2d365613745a5"}, "Num": [" VB.2019.00607"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.11.0  VB.2019.00607"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.11.0  VB.2019.00607"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.11.0  VB.2019.00607"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entzug F\u00fchrerausweis | Nichtbeherrschen des Motorrads auf Passstrasse - Ausweisentzug f\u00fcr 4 Mt. aufgrund mittelschwerer Widerhandlung: Gef\u00e4hrdungsmass; Entzugsdauer. Durch das Nichtbeherrschen schuf der Beschwerdef\u00fchrer f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmer eine reelle Gefahr, welche sich in einer Kollision des bei einem Tempo von 70/km gest\u00fcrzten Motorrads mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konkretisierte. Die dadurch geschaffene Gefahr f\u00fcr die Sicherheit seiner Beifahrerin sowie f\u00fcr Dritte kann nicht mehr als leicht eingestuft werden. Der vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem zitierten Bundesgerichtsentscheid vergleichbar. Vorliegend hat der Beschwerdef\u00fchrer ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle \u00fcber das Motorrad verloren. Schliesslich kann aus der Bussenh\u00f6he von Fr. 300.- nicht ohne Weiteres auf eine lediglich leichte Verkehrsgef\u00e4hrdung geschlossen werden (E. 4). Aufgrund der geschaffenen grossen konkreten Gef\u00e4hrdung ist die Vorinstanz zu Recht unabh\u00e4ngig davon, ob den Beschwerdef\u00fchrer ein \u00fcber lediglich leichtes hinausgehendes Verschulden traf, von einer mittelschweren Widerhandlung gegen das SVG ausgegangen. Folglich besteht weder Raum f\u00fcr eine Verwarnung noch f\u00fcr die Annahme einer besonders leichten Verkehrsregelverletzung (E. 5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:45", "Checksum": "31376a23bcf05ac76c9a19987a5eaa18"}