{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00608_27-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219995&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=60&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1af2d5015cd7ba690bd45fde8f8ce027"}, "Num": [" VB.2019.00608"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00608"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00608"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00608"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Zonenkonformit\u00e4t, Verkehrssicherheit einer Ausfahrt. Antizipierte Beweisw\u00fcrdigung (E. 4). Rechtliches Geh\u00f6r (E. 5). Versp\u00e4tete R\u00fcgen (E. 6). Vollst\u00e4ndigkeit und Korrektheit des Baugesuchs (E. 7).  Industrie- und Gewerbezonen sind in erster Linie f\u00fcr die Ansiedlung industrieller und gewerblicher Betriebe der Produktion, der G\u00fctergrossverteilung, der Lagerhaltung und des Transports bestimmt (E. 8.2). Das geplante Logistikcenter mit Lager-, Produktions- und B\u00fcrofl\u00e4chen entspricht dem Wesen einer Industriezone. Dass der Betrieb gem\u00e4ss Angaben der privaten Beschwerdegegnerin rund 26 Lastwagenfahrten in der Nacht ausl\u00f6sen soll, vermag daran nicht zu \u00e4ndern, ist doch auch der Transport Kernmerkmal einer Industriezone (E. 8.3). Die Baubewilligung wurde mit einem Anpassungs-, Beseitigungs- und Verlegerevers f\u00fcr die in den Baulinienbereich fallenden Abstellfl\u00e4chen und Besucherparkpl\u00e4tze versehen (E. 9.3). Aufgrund des Revers liegt es im Risikobereich der privaten Beschwerdegegnerin, dass sie ihren Betrieb allenfalls auf eigene Kosten umgestalten muss. Die Beseitigung der Parkpl\u00e4tze erweist sich auch ohne weiteres als m\u00f6glich und die Anzahl der Pflichtabstellpl\u00e4tze ist nicht gef\u00e4hrdet (E. 9.4). Bauvorhaben k\u00f6nnen im Fall einer Behinderung oder Gef\u00e4hrdung des Verkehrs direkt gest\u00fctzt auf \u00a7 240 Abs. 1 PBG verweigert werden (E. 10.2). Die Ein- resp. Ausfahrradien gen\u00fcgen selbst f\u00fcr grosse Sattelauflieger. Die Ausfahrt ist gerade und die Lage pr\u00e4sentiert sich \u00fcbersichtlich. Eine Verkehrsgef\u00e4hrdung kann daher ausgeschlossen werden und es ist mit keiner erheblichen Verkehrsbehinderung zu rechnen. Die technischen Anforderungen gem\u00e4ss der Verkehrssicherheitsverordnung sind ebenfalls erf\u00fcllt. Ob die Ausfahrt auch f\u00fcr Spezialtransporte geeignet und verkehrssicher ist, wird sodann von der entsprechenden Bewilligungsbeh\u00f6rde f\u00fcr diese Fahrten gepr\u00fcft (E. 10.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:58", "Checksum": "c358eb571049aa90c1ad4509863686d7"}