{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "09.04.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00613_09-04-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220121&W10_KEY=4478002&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7f8344eb12f87f22433eb3fa65c53ec1"}, "Num": [" VB.2019.00613"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.09.0  VB.2019.00613"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.09.0  VB.2019.00613"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.09.0  VB.2019.00613"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewiligung] Der Beschwerdef\u00fchrer (geb. 1975; Staatsangeh\u00f6riger Indiens), welcher seine Ehefrau \u00fcber Jahre hinweg immer wieder aus nichtigem Anlass schwer misshandelt und bedroht hatte, wurde wegen Gef\u00e4hrdung des Lebens, mehrfacher N\u00f6tigung, mehrfacher K\u00f6rperverletzung und mehrfacher Drohung zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. In ausl\u00e4nderrechtlicher Hinsicht ist von einem nicht hinnehmbaren Risiko erneuter einschl\u00e4giger Delinquenz auszugehen; das \u00f6ffentliche Fernhalteinteresse wiegt schwer. Wiewohl das private Interesse des Beschwerdef\u00fchrers an einem Verbleib in der Schweiz mit Blick auf die Dauer seiner Anwesenheit von 17 Jahren und seine Integration in beruflicher und sprachlicher Hinsicht gewichtig ist und die Beziehung zu seinen Kindern in affektiver und wirtschaftlicher Hinsicht besonders eng sind, vermag es das \u00f6ffentliche Interesse nicht zu \u00fcberwiegen. Dem Fernhalteinteresse liesse sich auch nicht mit einer ausl\u00e4nderrechtlichen Verwarnung gen\u00fcgend Rechnung tragen (zum Ganzen E. 3.2 und E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:49:09", "Checksum": "1b19fb24e3eb7898231ac79e1166661f"}