{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.09.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00617_10-09-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220579&W10_KEY=4478002&nTrefferzeile=9&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "51053c896fb2f13fb931e8c842974dac"}, "Num": [" VB.2019.00617"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.10.0  VB.2019.00617"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.10.0  VB.2019.00617"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.10.0  VB.2019.00617"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Glasfaseranschluss | Qualifikation des Vertragsverh\u00e4ltnisses zwischen ewz und privater Fernmeldedienstanbieterin (Glasfaser) als \u00f6ffentlich-rechtliches Verh\u00e4ltnis/Anfechtungsobjekt. Gem\u00e4ss Leistungsauftrag nimmt das ewz eine \u00f6ffentliche Aufgabe wahr, die im Errichten und Betreiben eines Breitbandtransportnetzes und der Versorgung mit breitbandigen Glasfaseranschl\u00fcssen besteht. Auch wenn das ewz diese Aufgabe nicht gegen\u00fcber den Fernmeldedienstanbieterinnen zu erbringen hat, so ergibt sich vorliegend aus dem Leistungsauftrag, dass der Betrieb eines Glasfasernetzes untrennbar mit der Zugangsgew\u00e4hrung an Fernmeldedienstanbietende verbunden ist, womit der Vertrag unmittelbar in einem Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung der \u00f6ffentlichen Aufgabe steht (Funktionstheorie, E. 5.3). Zudem wird mit den im Leistungsauftrag festgelegten Grunds\u00e4tzen anderen Fernmeldedienstanbieterinnen als der Swisscom AG ein Markteinstieg erm\u00f6glicht und damit die Realisierung einer bestimmten Wirtschaftsordnung als \u00f6ffentliches Interesse verfolgt (Interessentheorie, E. 5.4). W\u00e4hrend nach der modalen Theorie ein privatrechtliches Rechtsverh\u00e4ltnis vorl\u00e4ge (E. 5.5), \u00fcberwiegen im \u00dcbrigen aber die Elemente, die f\u00fcr ein \u00f6ffentlich-rechtliches Rechtsverh\u00e4ltnis sprechen (E. 5.8).  Soweit das Gesetz die Vertragsform zul\u00e4sst und die Rechtsweggarantie nicht beeintr\u00e4chtigt ist, hat die Erwirkung einer Vertragsanpassung grunds\u00e4tzlich im Klageverfahren zu erfolgen. Insofern war das ewz mangels Verf\u00fcgungskompetenz nicht dazu verpflichtet, eine Verf\u00fcgung betreffend die Preislisten zu erlassen. Damit fehlte es an einem tauglichen Anfechtungsobjekt f\u00fcr eine Einsprache an den Stadtrat, und dieser trat zu Recht nicht auf die Einsprache ein. Das von der Beschwerdegegnerin im Einspracheverfahren eventualiter beantragte Eingreifen des Departementsvorstehers w\u00e4re dabei als rein aufsichtsrechtlich zu qualifizieren, und das Verwaltungsgericht k\u00f6nnte eine solche Aufforderung bzw. deren Verweigerung nicht \u00fcberpr\u00fcfen (E. 6).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:46", "Checksum": "439ef7ccdd1197d8b4622df30032e61b"}