{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00618_2019-12-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219834&W10_KEY=13823216&nTrefferzeile=75&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3afdfbecb054d6d930ab9ca0ffb0c760"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00618"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.12.2019  VB.2019.00618"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.12.2019  VB.2019.00618"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.12.2019  VB.2019.00618"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Volksabstimmung vom 1. September 2019 betreffend Einheitsgemeinde Birmensdorf | [Stimmrechtsbeschwerde; Irref\u00fchrung der Stimmbev\u00f6lkerung] Die Eingabe des Beschwerdegegners an den Bezirksrat, hat dieser im Ergebnis zu Recht als Stimmrechtsrekurs behandelt (E. 2). Die Flugbl\u00e4tter, welche die Schulpflegen w\u00e4hrend des Abstimmungskampfs an alle Haushaltungen der betroffenen Gemeinden verteilten, waren geeignet, bei der Stimmb\u00fcrgerschaft den Anschein einer beh\u00f6rdlichen Mitteilung zu erwecken (E. 4). Mit den beanstandeten \u00c4usserungen auf den Flugbl\u00e4ttern haben die Schulpflegen ihre Pflicht zur sachlichen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Information verletzt (E. 5). Im Fall von M\u00e4ngel mit nicht bezifferbaren Auswirkungen ist bei der Pr\u00fcfung, ob der ger\u00fcgte Mangel das Wahl- oder Abstimmungsergebnis beeinflusst haben k\u00f6nnte, insbesondere die Gr\u00f6sse des Stimmenunterschieds, die Schwere des festgestellten Mangels und dessen Bedeutung im Rahmen der Abstimmung zu ber\u00fccksichtigen. Vorliegend wurde die Vorlage mit 1034 Nein- gegen 830 Ja-Stimmen abgelehnt, was einem m\u00e4ssigen Stimmenunterschied entspricht (E. 6.2.1). Der Mangel ist als schwer zu gewichten, da sich die Schulpflegen mit eigentlicher Abstimmungspropaganda am Abstimmungskampf beteiligten (E. 6.2.2). Zudem kam den Flugbl\u00e4ttern im Rahmen der Abstimmung eine grosse Bedeutung zu, da sie zum gleichen Zeitpunkt wie die Abstimmungsunterlagen an alle Haushaltungen der betroffenen Gemeinden verteilt wurden und so eine erhebliche Falschinformation der Stimmberechtigten bewirkten, welche von den Medien und anderen staatlichen Beh\u00f6rden nicht ausreichend korrigiert werden konnte, um eine freie Meinungsbildung der Stimmb\u00fcrgerschaft zu garantieren (E. 6.2.3 ff.). Die Flugbl\u00e4tter haben den Ausgang der Abstimmung deshalb mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit massgeblich beeinflusst. Der Bezirksrat hat die Abstimmung zu Recht aufgehoben. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:20:55", "Checksum": "24a52b9724f8b153ca355f154f55bd48"}