{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00676_27-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220002&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c418c8d72f327483c996bbcd83463e44"}, "Num": [" VB.2019.00676"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00676"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00676"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.27.0  VB.2019.00676"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "fristlose K\u00fcndigung | [Fristlose K\u00fcndigung wegen Falschbuchung eines Arztbesuchs w\u00e4hrend laufender Bew\u00e4hrungsfrist und nach Hinweis auf Bedeutung korrekter Zeiterfassung betreffend Arztbesuchen] Soweit die Direktion im Rahmen des Rekurses \u00fcber den Abfindungsanspruch des Beschwerdef\u00fchrers befunden hat, handelt es sich um eine erstinstanzliche Anordnung, gegen die der Rekurs beim Regierungsrat offensteht (E. 1.3). Manipulationen des Zeiterfassungssystems oder Falschbuchungen in demselbigen stellen einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Treuepflicht des Arbeitsnehmers dar. Ob ein solches Verhalten die sofortige Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses rechtfertigt, h\u00e4ngt von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab, wobei insbesondere von Bedeutung ist, wie lange das Arbeitsverh\u00e4ltnis bisher gedauert hat, ob das Verhalten wiederholt vorkam und ob dem Arbeitnehmer bekannt sein musste, dass T\u00e4uschungen oder Manipulationen im Bereich der Zeiterfassung nicht toleriert w\u00fcrden (E. 4.2). Vorliegend war der wichtige Grund gegeben, da der Beschwerdef\u00fchrer nicht nur einen Arztbesuch falsch verbuchte und damit Arbeitszeit erfasste, die er gar nicht leistete. Vielmehr wurde ihm rund zwei Monate vor dem interessierenden Ereignis in einer MAB die ordentliche K\u00fcndigung angedroht, unter anderem mit Hinweis auf die Bedeutung der korrekten Erfassung (auch) von Arztbesuchen. Ausserdem versuchte der Beschwerdef\u00fchrer mehrfach die wahren Umst\u00e4nde der angeblichen Arztkonsultation durch widerspr\u00fcchliches Verhalten und wahrheitswidrige Behauptungen zu vertuschen (E. 4.4 f.). Der Arbeitgeber hat den relevanten Sachverhalt bef\u00f6rderlich abzukl\u00e4ren. Erst bei sicherer Kenntnis des massgeblichen wichtigen Grunds kann die fristlose Entlassung verf\u00fcgt werden (E. 5.1). Die Sachverhaltsabkl\u00e4rungen des Beschwerdegegners wurden vorwiegend durch das widerspr\u00fcchliche Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers bedingt, weshalb die K\u00fcndigung rechtzeitig erfolgte (E. 5.2 ff.).  Abweisung, soweit darauf eingetreten wird. Weiterleitung betreffendAbfindung als Rekurs an den Regierungsrat."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:00", "Checksum": "334531069c452d92db5378daec50d810"}