{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.12.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00683_18-12-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219837&W10_KEY=4478006&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6525aa73750307ca02750e9eec87dd10"}, "Num": [" VB.2019.00683"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.18.1  VB.2019.00683"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.18.1  VB.2019.00683"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.18.1  VB.2019.00683"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Marktbeschr\u00e4nkende Ausschreibungsbedingungen; R\u00fcgeobliegenheit.   Mit der Replik darf die Beschwerdebegr\u00fcndung erg\u00e4nzt werden, wenn der angefochtene Entscheid im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen erst mit der Beschwerdeantwort begr\u00fcndet wird. Dieses Recht erstreckt sich allerdings nicht auf die Antr\u00e4ge (E. 2.3). Als unzul\u00e4ssig lassen sich Eignungskriterien und Anforderungen qualifizieren, die ohne \u00fcberwiegende Interessen die Anzahl m\u00f6glicher Anbieter derart einschr\u00e4nken, dass kein hinreichender Restwettbewerb mehr bleibt (E. 4.1). Vorliegend erf\u00fcllte kein g\u00fcltiges Angebot die Eignungskriterien und Anforderungen. Dies legt von vornherein nahe, dass die Ausschreibungsbedingungen eine weit reichende Einschr\u00e4nkung des Wettbewerbs bedeuten. Mangels \u00fcberzeugenden Erkl\u00e4rungen f\u00fcr die geringe Teilnehmerzahl durch die Vergabebeh\u00f6rde ist erstellt, dass die Ausschreibungsbedingungen unn\u00f6tig marktbeschr\u00e4nkend sind. Dies f\u00fchrt zur Aufhebung der Ausschreibung (E. 4.1.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin hatte in ihrer Offerte darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsunterlagen dazu f\u00fchrten, dass bestimmte Anbieter die Anforderungen nicht umsetzen k\u00f6nnen, womit sie ihrer R\u00fcgeobliegenheit rechtzeitig nachgekommen ist (E. 4.2.2). Die Beschwerdef\u00fchrerin h\u00e4tte den drohenden Ausschluss auch bei geh\u00f6riger Vorsicht nicht feststellen k\u00f6nnen, da dieser mit den fraglichen Formulierungen in den Submissionsbedingungen nicht klar zum Ausdruck gebracht wurde (E. 4.2.3).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:11", "Checksum": "a606102752fe7f9b258081a3ed34cca8"}