{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.01.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00689_08-01-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219857&W10_KEY=4478006&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c9c52b34c0734aed9d822fa92191687e"}, "Num": [" VB.2019.00689"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.08.0  VB.2019.00689"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.08.0  VB.2019.00689"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.08.0  VB.2019.00689"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Bewilligungsverweigerung nach Verlust der Arbeitnehmereigenschaft. [Der schwedischen Beschwerdef\u00fchrerin wurde eine weitere Verl\u00e4ngerung ihrer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wegen Verlusts der Arbeitnehmereigenschaft und anhaltender Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit verweigert. Die Beschwerdef\u00fchrerin konnte sich durch eine Fr\u00fchpensionierung inzwischen von der Sozialhilfe l\u00f6sen, ist aber auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen.] Die freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft entf\u00e4llt bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach einer Anstellung von mehr als zw\u00f6lf Monaten sp\u00e4testens sechs Monate nach dem Ende des Anspruchs auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung (E. 2.1.4), weshalb die in den letzten Jahren \u00fcberwiegend erwerbslose Beschwerdef\u00fchrerin ihre Arbeitnehmereigenschaft verloren hat (E. 2.2.1). Auch ein Aufenthalt zur erwerbslosen Wohnsitznahme ist ausgeschlossen, da die Beschwerdef\u00fchrerin auch nach ihrer Fr\u00fchpensionierung und unabh\u00e4ngig von allf\u00e4lligen Rentenleistungen aus ihrer schwedischen Heimat auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen ist (E. 2.2.2). Aus einem bilateralen Abkommen mit Schweden \u00fcber die soziale Sicherheit lassen sich keine Niederlassungs- und Aufenthaltsrechte ableiten (E. 2.2.3). Freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Aufenthaltsanspr\u00fcche bei dauernder Arbeits- bzw. Erwerbsunf\u00e4higkeit: Die gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen der Beschwerdef\u00fchrerin sind von der IV-Stelle als \u00fcberwindbar qualifiziert worden, ohne dass ihr eine dauerhafte Erwerbsunf\u00e4higkeit attestiert worden ist. Auch die Beschwerdef\u00fchrer selbst stelle ihre Arbeitsf\u00e4higkeit zun\u00e4chst nicht infrage. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie zumindest zum Zeitpunkt des Verlusts der Arbeitnehmereigenschaft nicht dauerhaft erwerbsunf\u00e4hig gewesen war und sie sich damit nicht auf einen entsprechenden freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Aufenthaltsanspruch berufen kann (E. 3). Wird durch eine Fr\u00fchpensionierung lediglich eine vorbestehende Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit abgel\u00f6st und der Lebensunterhalt zur Hauptsachedurch Erg\u00e4nzungsleistungen gedeckt, ist der Bezug von Erg\u00e4nzungsleistungen ausl\u00e4nderrechtlich dem Bezug von Sozialhilfe gleichzustellen. Der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung steht damit vorliegend die jahrelange (schuldhafte) Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit bzw. die fortbestehende Abh\u00e4ngigkeit von Erg\u00e4nzungsleistungen und der hierdurch gesetzte Widerrufsgrund der Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit entgegen, zumal die Beschwerdef\u00fchrerin sich in der Schweiz trotz ihres jahrelangen Aufenthalts  zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht nur unzureichend integriert hat (E. 4).\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen sowie Abweisung des UP/URB-Gesuchs zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 6).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 7).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:19", "Checksum": "35d52aa6cbbcf623f1a2223499c1846d"}