{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "12.03.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00701_12-03-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220035&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6d4b498d06d4c6b573ae4f1aed64953b"}, "Num": [" VB.2019.00701"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.12.0  VB.2019.00701"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.12.0  VB.2019.00701"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.12.0  VB.2019.00701"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufl\u00f6sung des Anstellungsverh\u00e4ltnisses | [Ordentliche K\u00fcndigung eines amtlichen Tierarzts wegen ungen\u00fcgender Leistung bzw. ungen\u00fcgenden Verhaltens ohne Ansetzen einer Bew\u00e4hrungsfrist] Auf das Ansetzen einer Bew\u00e4hrungsfrist darf ausnahmsweise verzichtet werden, wenn die strengen Voraussetzungen f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung erf\u00fcllt sind, mithin also die Fortsetzung des Anstellungsverh\u00e4ltnisses nach Treu und Glauben als unzumutbar erscheint, oder wenn die konkreten Umst\u00e4nde darauf schliessen lassen, dass eine Bew\u00e4hrungsfrist ihren Zweck nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnte (vgl. \u00a7 19 Abs. 1 Satz 2 PG ). Hiervon ist vorliegend auszugehen, wurde dem Beschwerdef\u00fchrer doch seit dem Jahr 2014 immer wieder die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, sich in dem arbeitgeberseitig als entscheidend erachteten Punkt des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung im Bereich der Schlachttieruntersuchung zu verbessern bzw. dort mehr Selbst\u00e4ndigkeit zu erlangen. Von dieser M\u00f6glichkeit hat er \u2013 wie er sagt aus Angst vor allf\u00e4lligen negativen Konsequenzen \u2013 bewusst nicht bzw. jedenfalls nicht in substanziellem Mass Gebrauch gemacht. Als sich dann nach einem ersten gravierenderen Vorfall im Jahr 2015, welcher letztlich sogar eine strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdef\u00fchrers wegen Tierqu\u00e4lerei durch Unterlassen nach sich gezogen hat, trotz einschl\u00e4gigem Verweis und Androhung der K\u00fcndigung im Wiederholungsfall im November 2017 ein Vorfall gleicher Art ereignete, h\u00e4tte der Beschwerdegegner auch zur fristlosen K\u00fcndigung schreiten k\u00f6nnen. Es erscheint aber jedenfalls nur konsequent, wenn der Beschwerdegegner dem Beschwerdef\u00fchrer nach dem Vorgefallenen mit Blick auf das gewichtige Interesse am Tierschutz und dessen (weisungsgem\u00e4sser) Beachtung im Schlachthof noch im Dezember 2017 die Befugnis entzog, dort allein Schlachttieruntersuchungen durchzuf\u00fchren, und ihn ohne eine weitere Bew\u00e4hrungsm\u00f6glichkeit entliess (zum Ganzen insbesondere E. 3.4). Entgegen dem Beschwerdef\u00fchrer liegt somit kein derart gravierendes Fehlverhalten des Beschwerdegegners vor, dass eineErh\u00f6hung der vorinstanzlich gew\u00e4hrten Entsch\u00e4digung von drei Monatsl\u00f6hnen angebracht w\u00e4re; im Gegenteil erscheint diese im vorliegenden Fall \u2013 der Beschwerdegegner muss sich letztlich lediglich eine leichte Verletzung der Begr\u00fcndungspflicht vorwerfen lassen sowie den Umstand, vor dem Verzicht auf die Ansetzung einer Bew\u00e4hrungsfrist nicht die Zustimmung der zust\u00e4ndigen Direktion eingeholt zu haben \u2013 schon als zu grossz\u00fcgig bemessen (E. 3.5).\r\rAbweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:07", "Checksum": "2cd7f991c5f8586a5b18d46dc7ecae95"}