{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.01.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00716_22-01-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219897&W10_KEY=4478006&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f8afae06193131b7b0724f9e514c77d0"}, "Num": [" VB.2019.00716"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.22.0  VB.2019.00716"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.22.0  VB.2019.00716"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.22.0  VB.2019.00716"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Kauf von Niederspannungskabel aus Kupfer: Unrealistisch hohe Preisspanne von 50 %. F\u00fcr die Bestimmung der Preisspanne ist die tats\u00e4chlich infrage kommende Bandbreite m\u00f6glicher Werte zu ber\u00fccksichtigen. Welche Bandbreite bei den Angebotspreisen realistischerweise erwartet werden kann, ist von der infrage stehenden Beschaffung abh\u00e4ngig. Wird die Bandbreite (Preisspanne) erst nach dem Vorliegen der Angebote festgelegt, k\u00f6nnen auch die tats\u00e4chlich offerierten, ernsthaften Preise als Anhaltspunkte ber\u00fccksichtigt werden.  In den Ausschreibungsunterlagen war ein Kupferpreis vorgegeben. Enstsprechend bestand nur insoweit ein kleiner Spielraum in der Preisgestaltung, als das Kupfergewicht pro Meter angegeben werden konnte. Ein relevanter Spielraum verblieb lediglich bez\u00fcglich des Hohlpreises. Eine Preisspanne von 50 % erweist sich daher klarerweise als unrealistisch hoch und damit \u2013 auch unter Ber\u00fccksichtigung des Ermessenspielraums der Vergabebeh\u00f6rde \u2013 als unzul\u00e4ssig: Bereits die H\u00f6he der eingegangenen drei Angebote legt nahe, dass nur mit einer geringen Preisspanne zu rechnen war. Sie bewegten sich innerhalb einer Bandbreite von weniger als 1 %. Bei Anwendung einer vorliegend noch maximal zul\u00e4ssigen Preisspanne von 20 %  r\u00fcckt die Beschwerdef\u00fchrerin anstelle der Mitbeteiligten auf den ersten Rang vor. Keine versp\u00e4tete R\u00fcgeerhebung (E. 4). R\u00fcckweisung zur Zuschlagserteilung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:26", "Checksum": "6977045c97651603fd608308b044f7fa"}