{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-05-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00735_2020-05-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220262&W10_KEY=13823212&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "26b087544c6cdc465be83a6cb66badc0"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00735"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00735"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00735"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00735"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entbindung vom Anwaltsgeheimnis | Entbindung vom Anwaltsgeheimnis Die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach im Zusammenhang mit einer offenen Honorarforderung und der damit vorzunehmenden umfassenden Interessenabw\u00e4gung auch dem Umstand Rechnung zu tragen sei, dass ein Anwalt vom Klienten grunds\u00e4tzlich einen Kostenvorschuss verlangen k\u00f6nnte, ist dahingehend zu verstehen, dass der Anwalt alles Notwendige unternehmen muss, um ein Verfahren um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis f\u00fcr sein ausstehendes Honorar zu vermeiden. Der Erhebung eines Kostenvorschusses muss jede Massnahme gleichgestellt sein, die im Endeffekt zum selben Resultat f\u00fchren w\u00fcrde. Die Einholung eines Kostenvorschusses ist demnach nicht in jedem Fall zwingend als bedingungslose Voraussetzung f\u00fcr die Eintreibung einer Honorarforderung zu erachten. Indes ist vom betroffenen Anwalt zu verlangen, dass er mindestens darlegt, ob er einen Kostenvorschuss erhoben oder \u00e4hnliche Massnahmen getroffen bzw. weshalb er im konkreten Einzelfall darauf verzichtet hat (E. 2.2). Vorliegend hat der Beschwerdegegner 1 keine entsprechenden Ausf\u00fchrungen gemacht, obschon die Beschwerdef\u00fchrerin die Frage der Notwendigkeit eines Kostenvorschusses in ihrer Beschwerde aufgeworfen hat (E. 3.1). Hinzu kommt, dass der Beschwerdegegner 1 in keiner Weise und auch nicht auf entsprechende Aufforderung der Beschwerdef\u00fchrerin hin spezifiziert Rechnung gestellt hat (E. 3.2). Unter diesen Umst\u00e4nden kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdegegner 1 alles Notwendige unternommen hat, um ein Verfahren um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis zu vermeiden (E. 3.3). Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:26:11", "Checksum": "e7e9b7e7371b3709e50d812d6a9f927e"}