{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-08-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00759_2020-08-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220479&W10_KEY=13823211&nTrefferzeile=12&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "05b7db5c076971896f3630c2c665e419"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00759"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.08.2020  VB.2019.00759"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.08.2020  VB.2019.00759"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.08.2020  VB.2019.00759"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA\r | [Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (Wiedererw\u00e4gungsgesuch)] Der Beschwerdef\u00fchrer (Drittstaatsangeh\u00f6riger) heiratete 2011 eine hier niedergelassene EU-/EFTA-Staatsangeh\u00f6rige, mit der er eine 2012 geborene Tochter hat. Nach einer Scheidung im Jahr 2016 heirateten die Ehegatten im September 2017 ein zweites Mal (damals bereits in zeitlicher Korrelation mit einer angeordneten Wegweisung). Nachdem sich die Ehegatten bereits im M\u00e4rz 2018 wieder gerichtlich getrennt hatten, verf\u00fcgte der Beschwerdegegner den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdef\u00fchrers. Wenige Tage nach Erhalt dieser Verf\u00fcgung machte dieser im Rahmen eines Wiedererw\u00e4gungsgesuchs erneut eine bevorstehende Vers\u00f6hnung mit seiner Ehefrau geltend und dass er wieder bei dieser einziehen werde. (Bereits vor dem Rekursentscheid zog die Ehefrau mit der Tochter wieder aus.) Der Beschwerdegegner ging bei seiner Beurteilung des Gesuchs aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Ereignisse zu Recht von einer rechtsmissbr\u00e4uchlichen Berufung auf eine nur noch formal bestehende Ehe aus. Zumindest seitens der Ehefrau besteht kein Ehewille mehr (E. 3.2.2). Abweisung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:29:00", "Checksum": "c43da7e7cb7afa862d9db9cdc9560b87"}