{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00778_2019-12-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219801&W10_KEY=13823216&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "01cc76b9ae4697fe1f479696d7d9cf67"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00778"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.12.2019  VB.2019.00778"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.12.2019  VB.2019.00778"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.12.2019  VB.2019.00778"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe (Rechtsverweigerung/Rechtsverz\u00f6gerung) | Sozialhilfe. Auch der innert Nachfrist eingereichten Eingabe der Beschwerdef\u00fchrerin mangelt es an einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die handschriftlich auf der Beschwerdeschrift angebrachte Unterschrift ersetzt eine solche Signatur selbstredend nicht. Soweit die Beschwerdef\u00fchrerin anbot, die Beschwerde auf dem Postweg (wohl mit handschriftlicher Unterschrift) zuzustellen, beseitigte dies den erw\u00e4hnten Mangel ebenfalls nicht. Ausserhalb der Voraussetzungen von Art. 8a Abs. 1 Ve\u00dc-ZSSV kann die mangelnde elektronische Unterschrift nicht ohne Weiteres mittels Papiereingabe kompensiert werden. Wenn eine Eingabe auf elektronischem Weg eingesandt wird, hat sie s\u00e4mtliche daf\u00fcr gesetzten Voraussetzungen zu erf\u00fcllen. Ist dies nicht der Fall, erscheint es nur solange, als die Beschwerdefrist noch l\u00e4uft, m\u00f6glich, eine Eingabe in Papierform nachzureichen, die dann aber als neues Beschwerdebegehren zu betrachten ist und ihrerseits die Beschwerdefrist einzuhalten hat. Nur insofern kann der Mangel der fehlenden qualifizierten elektronischen Unterschrift durch das Nachreichen einer Eingabe in Papierform behoben werden (E. 2.2). Mangels Kostenauflage ist das Gesuch der Beschwerdef\u00fcherin um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung als gegenstandslos geworden abzuschreiben (E. 4.2). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:20:46", "Checksum": "2072d09f0a070e4c3b6c402e64dfe54a"}