{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "29.01.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00802_29-01-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219912&W10_KEY=4478006&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2563b475f6e2a47b05e65245db073178"}, "Num": [" VB.2019.00802"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.29.0  VB.2019.00802"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.29.0  VB.2019.00802"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.29.0  VB.2019.00802"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung EU/EFTA | Widerruf der Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wegen Straff\u00e4lligkeit. [Die Niederlassungsbewilligung EU/EFTA des deutschen Beschwerdef\u00fchrers wurde widerrufen, nachdem dieser wiederholt straff\u00e4llig geworden war und sich zuletzt an einem \u00dcberfall auf eine illegale Indoor-Hanfanlage beteiligte, in welchem mehrere Personen teilweise schwer verletzt wurden.] Aufgrund der langen Landesanwesenheit und der deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit des Beschwerdef\u00fchrers haben aufenthaltsbeendende Massnahmen grunds\u00e4tzlich unter Ber\u00fccksichtigung der freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Vorgaben und des Rechts auf Privatleben zu erfolgen (E. 2). Mit der Verurteilung zu einer 30-monatigen Freiheitsstrafe erf\u00fcllt der Beschwerdef\u00fchrer grunds\u00e4tzlich den Widerrufsgrund der Verurteilung zu einer l\u00e4ngerfristigen bzw. \u00fcberj\u00e4hrigen Freiheitsstrafe gesetzt, wobei in zeitlicher Hinsicht die Migrationsbeh\u00f6rden f\u00fcr den Widerruf zust\u00e4ndig waren (E. 3). Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung und Erfordernis einer hinreichend schweren und gegenw\u00e4rtigen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Ordnung im freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Kontext (E. 4.1). Aufgrund der Strafh\u00f6he, der Art der Delikte, der Tatumst\u00e4nde, der wiederholten Straff\u00e4lligkeit sowie der pers\u00f6nlichen Lebensumst\u00e4nde des Beschwerdef\u00fchrers kann auch insk\u00fcnftig ein R\u00fcckfall in die Delinquenz nicht ausgeschlossen werden und erscheint ein Bewilligungswiderruf auch unter Ber\u00fccksichtigung der freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Vorgaben und der privaten Interessen des Beschwerdef\u00fchrers verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.2). Das \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interesse steht auch der Erteilung einer H\u00e4rtefall- oder Ermessensbewilligung entgegen. Das konventionsrechtlich garantierte Recht auf Einreise in das eigene Land wird vorliegend nicht tangiert (E. 5). Verzicht auf eine gutachterliche Abkl\u00e4rung der R\u00fcckfallgefahr in antizipierter Beweisw\u00fcrdigung (E. 6). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 7 und 8). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:31", "Checksum": "7fbd7ee9aac452b59d284b18d8dace3b"}