{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-05-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00803_2020-05-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220204&W10_KEY=13823212&nTrefferzeile=92&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "67d64bb2797661954e6d8095bdde85a7"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2019.00803"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.05.2020  VB.2019.00803"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.05.2020  VB.2019.00803"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.05.2020  VB.2019.00803"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Waffenbeschlagnahmung/Waffeneinziehung | Waffenbeschlagnahmung/Waffeneinziehung Als Voraussetzung der Waffenbeschlagnahme gen\u00fcgt die erhebliche Wahrscheinlichkeit f\u00fcr eine Selbst- oder Drittgef\u00e4hrdung (E. 2). In der Folge eines f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer traumatischen Vorfalls beschwerte er sich mehrfach und in aggressiver Weise bei den am Vorfall beteiligten Personen. Er war teilweise von Hass auf die Beteiligten erf\u00fcllt, zeigte eine erhebliche Verzweiflung und bel\u00e4stigte die Beteiligten \u00fcber l\u00e4ngere Zeit auf gr\u00f6bste Weise und teilweise unter Androhung von Gewalt. Insgesamt l\u00e4sst sich aus den \u00c4usserungen des Beschwerdef\u00fchrers auf ein erhebliches Mass an Wahrscheinlichkeit einer Selbst- oder Drittgef\u00e4hrdung mit einer Waffe schliessen. Die Beschlagnahme der Waffen erfolgte deshalb zu Recht (E. 4). Es ist zweifelhaft, ob sich der Beschwerdef\u00fchrer mit dem aus seiner Sicht erlittenen Unrecht l\u00e4ngerfristig abfinden kann. Es besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit daf\u00fcr, dass es in diesem Zusammenhang l\u00e4ngerfristig zu einem Einsatz seiner Waffen kommen k\u00f6nnte. Angesichts dessen kann das erhoffte Erzielen eines h\u00f6heren Verkaufspreises nicht massgebend f\u00fcr eine R\u00fcckgabe der Waffen an den Beschwerdef\u00fchrer sein (E. 5).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:25:51", "Checksum": "ce1b20258825933f998b8d4e097389b5"}