{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "13.02.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00811_13-02-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219936&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=92&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e468d540257cebdda6080cada7f0cf70"}, "Num": [" VB.2019.00811"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.13.0  VB.2019.00811"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.13.0  VB.2019.00811"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.13.0  VB.2019.00811"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein Staatsangeh\u00f6riger Sri Lankas, lebt seit seiner Geburt im Jahr 1992 in der Schweiz. Im Juni 2017 wurde er wegen Kokainhandels zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt; wegen Vergehens gegen das BetmG, Diebstahls und Hausfriedensbruchs war er bereits vorbestraft.] Der Beschwerdef\u00fchrer erf\u00fcllt einen Widerrufsgrund (E. 3.1). Ein im August 2018 ergangener Strafbefehl, in welchem auf eine (nicht obligatorische) Landesverweisung verzichtet wurde, steht einem Widerruf der Niederlassungsbewilligung f\u00fcr Delikte, die vor dem Inkrafttreten von Art. 66a ff. StGB begangen wurden, nicht entgegen (E. 3.2). Die gegen den Beschwerdef\u00fchrer verh\u00e4ngten Strafen wiegen nicht schwer genug, um sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz aufzuwiegen. Er wurde hier geboren, seine Eltern und seine Freundin leben in der Schweiz; Sri Lanka kennt er nur von zwei kurzen Ferienaufenthalten. Ausserdem kommt er selbst f\u00fcr seinen Lebensunterhalt auf, wurde nie von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt und ist nicht (mehr) im Betreibungsregister verzeichnet (E. 4.2 f.). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:46", "Checksum": "a3c145cbb1a6f4a1cf192817576b6e43"}