{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-05-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00813_2020-05-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220233&W10_KEY=13823212&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b70c52d6f64cdd2630d0e594ff9945a4"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2019.00813"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00813"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00813"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.05.2020  VB.2019.00813"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Um- und Ausbau eines inventarisierten Bauernhauses: Anwendungsbereich eines projektbezogenen Schutzentscheids. Die Baudirektion ist gest\u00fctzt auf \u00a7 338c PBG zur Beschwerde gegen die vollst\u00e4ndige oder teilweise Aufhebung einer Anordnung legitimiert, soweit das Rechtsmittel der Wahrung \u00f6ffentlicher Interessen dient, was vorliegend der Fall ist (E.1). Mit der Inventaraufnahme wird die Vermutung der Schutzw\u00fcrdigkeit der verzeichneten Objekte aufgestellt und die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde verpflichtet, sich mit dieser Vermutung auseinanderzusetzen. Sofern sich die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde vorfrageweise mit der Schutzzweckvertr\u00e4glichkeit der geplanten Eingriffe auseinandersetzt, kann nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung projektbezogen ein materieller Schutzentscheid in einer Baubewilligung mitenthalten sein (sog. projektbezogener Schutzentscheid). Ob ein Bauprojekt bei einem inventarisierten Geb\u00e4ude bewilligt und der Schutzzweck mittels Anordnungen gewahrt werden kann oder die Baubewilligung verweigert werden muss, ist \u2013 wie bei der Frage der nebenbestimmungsweisen Heilung von Baum\u00e4ngeln \u2013 in erster Linie abh\u00e4ngig von deren Art und Ausmass. Mittels Nebenbestimmungen oder eben denkmalschutzrechtlichen Anordnungen sind lediglich Korrekturen untergeordneter Natur m\u00f6glich. Vor wesentlichen \u00c4nderungen oder einem Abbruch einer inventarisierten Baute oder Anlage ist vorab ein f\u00f6rmlicher Schutzentscheid zu treffen (E.3).  Der f\u00fcr die Beurteilung erforderliche Schutzzweck ergibt sich aus dem Inventareintrag (vgl. \u00a7 6 Abs. 1 KNHV). Vorliegend sind die geplanten Eingriffe in ihrer Gr\u00f6ssenordnung nicht mehr untergeordnet und kann eine Pr\u00e4judizierung eines sp\u00e4teren Schutzentscheids nicht mehr nebenbestimmungsweise verhindert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sch\u00fctzenswerte Bauteile vom Bauvorhaben massgeblich betroffen sind (E.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:26:07", "Checksum": "249ea5919f9bccc4808473b32f9e2277"}