{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-08-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00821_2020-08-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220492&W10_KEY=13823210&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0ea056579748844941f2609fcf9edccb"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2019.00821"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.08.2020  VB.2019.00821"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.08.2020  VB.2019.00821"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.08.2020  VB.2019.00821"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Mobilfunkantenne; Einordnung; Grenzwertberechnung. Die in den Akten befindlichen Fotos verm\u00f6gen zwar einen Blickwinkel aufzuzeigen, auf welchen sowohl das sch\u00fctzenswerte Geb\u00e4ude als auch die geplante Antenne erkennbar sind, indessen liegen diese beiden Objekte soweit auseinander und sind durch mehrere Geb\u00e4ude voneinander getrennt, dass sie nicht gemeinsam im Zusammenhang wahrnehmbar sind. Sichtkonktakt reicht f\u00fcr einen optischen Bezug nicht aus. Aufgrund des leicht abfallenden Gel\u00e4ndes zum Standortgeb\u00e4ude hin, den hohen Geb\u00e4uden, welche zwischen dem Bauvorhaben und den Schutzobjekten liegen sowie auch durch die zwischen den Objekten liegenden Entfernung von rund 90 bzw. rund 120 m, sind diese nicht mehr im Zusammenhang zu sehen. Die Einordnung ist daher lediglich nach \u00a7 238 Abs. 1 PBG zu beurteilen (E. 5.2.3). Aus dem Wortlaut von Ziffer 62 Abs. 3 Anhang 1 der NISV ergibt sich klar, dass sowohl die eine wie auch die andere Sendeantenne im Perimeter der anderen Antennengruppe liegen muss, damit ein enger r\u00e4umlicher Zusammenhang besteht. Folglich besteht kein r\u00e4umlicher Zusammenhang, wenn sich eine Sendeantenne nicht im Perimeter der anderen Antennengruppe befindet. Dies gilt selbst dann, wenn sich die andere Sendeantenne resp. Antennengruppe im Perimeter der ersten Sendeantenne befinden w\u00fcrde (E. 6.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:24:33", "Checksum": "e38b505fcfaeb4b5766df8c28e9aa29a"}