{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "14.05.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00826_14-05-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220222&W10_KEY=4478002&nTrefferzeile=55&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "df787f7aaea3d28b557d82a45bfd47cf"}, "Num": [" VB.2019.00826"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.14.0  VB.2019.00826"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.14.0  VB.2019.00826"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.14.0  VB.2019.00826"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Altkleidersammlung, Berechnung des Auftragswerts. Der Auftragswert ist bei der Wahl des richtigen Verfahrens durch eine vorg\u00e4ngige Sch\u00e4tzung zu bestimmen. Eine solche Sch\u00e4tzung darf nicht zu knapp ausfallen, damit dadurch die Bestimmungen \u00fcber die Schwellenwerte nicht umgangen werden k\u00f6nnen. Die Verfahrensart ist daher anhand der oberen Bandbreite der Sch\u00e4tzung auszuw\u00e4hlen (E. 3.3). J\u00e4hrlich werden in der Schweiz erfahrungsgem\u00e4ss pro Kopf durchschnittlich 6\u20137 kg Alt-Textilien rezykliert. Dieser notorische Richtwert ist Ausgangspunkt f\u00fcr die Sch\u00e4tzung einer Gemeinde, welche eine Vergabe der vorliegend infrage stehenden Art vornehmen will. Indessen ist dieser Richtwert nur dann als massgebliche Gr\u00f6sse heranzuziehen, wenn in einer Gemeinde keine verl\u00e4sslichen Erhebungen \u00fcber die gesammelten Mengen in den letzten Jahren vorliegen. Sind solche Erhebungen dagegen vorhanden, so k\u00f6nnen die tats\u00e4chlich gesammelten Mengen bei der Sch\u00e4tzung des Auftragswerts relevant ber\u00fccksichtigt werden (E. 3.3.2). Es besteht keine Klarheit \u00fcber die tats\u00e4chlich gesammelten Alt-Textilien w\u00e4hrend den letzten Jahren (E.3.3.3-3.3.8). Die Aufhebung des Zuschlags und die erneute Durchf\u00fchrung des Vergabeverfahrens, wie sie die Beschwerdef\u00fchrerin beantragt, kommen nur unter der Voraussetzung infrage, dass der Vertrag unzul\u00e4ssigerweise abgeschlossen worden ist (E. 4.1). In Freihandverfahren unterhalb der Schwellenwerte ist die Abschlusserlaubnis grunds\u00e4tzlich sofort und ohne Zuschlagspublikation gegeben. Vorbehalten bleiben absichtliche und grobfahrl\u00e4ssige Fehlberechnungen bei der Sch\u00e4tzung des Auftragswerts im Hinblick auf die Anwendung der Schwellenwertbestimmungen zugunsten des Freihandverfahrens (E. 4.3). Vorliegend ist zumindest von einer grobfahrl\u00e4ssigen Fehlsch\u00e4tzung auszugehen (E. 4.4). Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, vergaberechtlich in das zivilrechtliche Vertragsverh\u00e4ltnis einzugreifen. Hingegen kann es dem \u00f6ffentlichen Auftraggeber Vorschriften \u00fcber dessen vertraglichesVerhalten machen. M\u00f6gliche verwaltungsgerichtliche Anordnungen sind jedoch im Wesentlichen auf zuk\u00fcnftige Massnahmen wie zum Beispiel eine Vertragsaufl\u00f6sung ex nunc beschr\u00e4nkt (E. 4.5).\r\rTeilweise Gutheissung. Aufhebung des Zuschlags und R\u00fcckweisung zur Durchf\u00fchrung des Submissionsverfahrens. Einladung zur K\u00fcndigung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:29", "Checksum": "f8cf9ab38f472e4976eef711b3f81951"}