{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "14.05.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00835_14-05-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220215&W10_KEY=4478002&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5992cbaca458c33140cf2a791d26fe04"}, "Num": [" VB.2019.00835"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.14.0  VB.2019.00835"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.14.0  VB.2019.00835"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.14.0  VB.2019.00835"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer ist seit 2006 mit einer Schweizerin verheiratet. Er wurde wegen Drogenhandels insgesamt zu 57 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, im Anschluss an den Strafvollzug aus der Schweiz weggewiesen und mit einem f\u00fcr unbestimmte Dauer g\u00fcltigen Einreiseverbot belegt. Er und seine Frau lebten in der Folge in Afrika, wo auch ihre beiden S\u00f6hne geboren wurden, welche Schweizer Staatsangeh\u00f6rige sind. Knapp f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter zog die Beschwerdef\u00fchrerin mit ihren S\u00f6hnen in die Schweiz, und der Beschwerdef\u00fchrer ersuchte um eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Familie.] Gem\u00e4ss Art. 42 Abs. 1 AIG hat der ausl\u00e4ndische Ehegatte einer Schweizer B\u00fcrgerin Anspruch darauf, dass ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, wenn er mit seiner Ehefrau zusammenwohnt (E. 2.1). Eine strafrechtliche Veurteilung verunm\u00f6glicht die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ein f\u00fcr alle Mal. Wann eine Neubeurteilung zu erfolgen hat, bestimmt sich aufgrund der Umst\u00e4nde im Einzelfall (E. 2.3). Vorliegend besteht ein Anspruch auf Neubeurteilung, da seit der Ausreise \u00fcber sechs Jahre vergangen sind und sich die Sachlage seit der Wegweisung wesentlich ge\u00e4ndert hat (E. 2.4). Die privaten Interessen der Beschwerdef\u00fchrenden an einem Verbleib des Beschwerdef\u00fchrers in der Schweiz \u00fcberwiegen die \u00f6ffentlichen Interessen an seiner Fernhaltung (E. 3). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:28", "Checksum": "2851950337b419d4dfa2d81a39a6abfd"}