{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.04.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2019-00846_30-04-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220200&W10_KEY=4478002&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c963f4b05f5b2d29e07876acb0e5f2be"}, "Num": [" VB.2019.00846"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.30.0  VB.2019.00846"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.30.0  VB.2019.00846"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.30.0  VB.2019.00846"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung Mehrfamilienhaus | Baubewilligung f\u00fcr ein Mehrfamilienhaus mit sozialem Zweck nach kommunalen Sonderbauvorschriften; Fahrzeugabstellpl\u00e4tze Die anwendbaren Sonderbauvorschriften sehen verschiedene baurechtliche Erleichterungen vor, sofern ein Anteil von mindestens einem Viertel des Bauprojekts f\u00fcr preisg\u00fcnstige Familienwohnungen vorgesehen ist, die Vermietung dauerhaft gesichert wird und ein zustimmendes Fachgutachten vorliegt. Im Gegenzug sind die qualitativen Anforderungen von \u00a7 71 PBG zu erf\u00fcllen (E. 3.3.1). Die Vorinstanzen haben \u00a7 71 PBG zu Recht zweckbezogen ausgelegt und dem Bauprojekt wie auch den Parkpl\u00e4tzen zul\u00e4ssigerweise eine gute Gesamtwirkung attestiert (E. 3.3.2). Die erstinstanzliche Beh\u00f6rde war nicht verpflichtet, dem Fachgutachten - welches die Bewilligung des Projekts empfiehlt - vorbehaltlos zu folgen (E. 3.3.3). Der offene Fahrzeugunterstand stellt kein besonderes Geb\u00e4ude dar, weshalb ein Baumassenzifferzuschlag f\u00fcr nicht beanspruchte Baumasse gew\u00e4hrt werden durfte (E. 3.4.1). Die Parkpl\u00e4tze verursachen keine \u00dcberschreitung der L\u00e4rmbelastungsgrenzwerte und auch die Anwendung des Vorsorgeprinzips bzw. die diesbez\u00fcgliche Interessenabw\u00e4gung f\u00fchrt nicht dazu, dass sie unterirdisch angelegt oder \u00fcberdeckt werden m\u00fcssten (E. 3.4.2). Die Beschwerdef\u00fchrenden haben hinsichtlich der Berechnung der Anzahl zu erstellender Parkfelder kein gen\u00fcgendes Anfechtungsinteresse (E. 3.4.3). Der soziale Zweck der Baute bzw. die Vermietung erweist sich als gen\u00fcgend gesichert und die Zust\u00e4ndigkeitsordnung, wonach die kommunale Baubeh\u00f6rde \u00fcber Baugesuche entscheidet, in denen die Gemeinde selbst als Baugesuchstellerin auftritt, entspricht der st\u00e4ndigen verwaltungsgerichtlichen Praxis (E. 3.5 f.). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:25", "Checksum": "c027d1693047690a6b2b46b891cf8d5d"}