{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-03-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00002_2020-03-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220064&W10_KEY=13823213&nTrefferzeile=99&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e5129a081c49912e33453c11f7e5dde6"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00002"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.03.2020  VB.2020.00002"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.03.2020  VB.2020.00002"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.03.2020  VB.2020.00002"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Auflage zur Suche einer g\u00fcnstigeren Wohnung Die Weisung, innert Frist eine g\u00fcnstigere Wohnung zu suchen, ist ein anfechtbarer Zwischenentscheid (E. 1.2). Der Streitwert bemisst sich nach der angedrohten K\u00fcrzung der Wohnkosten (E. 1.3).  Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen der Auflage zur Suche einer g\u00fcnstigeren Mietwohnung (E. 2). Die aktuellen Wohnkosten der Beschwerdef\u00fchrenden liegen deutlich \u00fcber dem in den Mietzinsrichtlinien vorgesehenen Maximalbetrag. Es ist nicht davon auszugehen, dass die zeitliche Belastung zur Wohnungssuche den Beschwerdef\u00fchrer davon abh\u00e4lt, sich in ausreichendem Umfang seiner selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit zu widmen (E. 3.2). Bei der Beurteilung, ob eine nur kurzfristige Unterst\u00fctzung vorliegt, welche zur Zur\u00fcckhaltung bei der Anordnung eines Wohnungswechsels Anlass g\u00e4be, ist auch die Dauer der bisherigen Unterst\u00fctzung zu ber\u00fccksichtigen. Mit einer baldigen Abl\u00f6sung der Beschwerdef\u00fchrenden von der Sozialhilfe ist zudem nicht zu rechnen (E. 3.3).  Mit Blick auf das beschr\u00e4nkte Angebot an mietzinsrichtlinienkonformen Wohnungen am Wohnort der Beschwerdef\u00fchrenden erscheint die Zahl der geforderten 10 monatlichen Suchbem\u00fchungen zwar als hoch, aber nicht als rechtsverletzend (E. 3.4). Eine allf\u00e4llige Wohnkostenk\u00fcrzung hat nicht automatisch, sondern in einer neuen Verf\u00fcgung zu erfolgen, die nur bei weisungswidrigem Verhalten und erst nach Fristablauf ergehen darf (E. 4).  Abweisung UP infolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:26:12", "Checksum": "32ab5034bc959348d20d0a22156abf1a"}