{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-01-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00006_2021-01-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220917&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a3136c2ecc17ce5bc662827590484b15"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00006"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.01.2021  VB.2020.00006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.01.2021  VB.2020.00006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.01.2021  VB.2020.00006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Verletzung von Berufsregeln. Werden seitens des von der Beschwerdegegnerin bezeichneten Referenten oder der Referentin keine Untersuchungshandlungen durchgef\u00fchrt, so kann auch darauf verzichtet werden, der beschuldigten Person Gelegenheit zur erg\u00e4nzenden Stellungnahme und zum Stellen von Schlussantr\u00e4gen einzur\u00e4umen. In solchen F\u00e4llen erfolgt die Antragstellung des Referenten oder der Referentin \u2013 und die anschliessende Beschlussfassung \u2013 vielmehr unmittelbar gest\u00fctzt auf die allf\u00e4llige Verzeigung und die darauf eingeholte Stellungnahme der beschuldigten Person (E. 5.1.1). Die Beschwerdegegnerin kam ihrer Begr\u00fcndungspflicht gen\u00fcgend nach (E. 5.1.2). Die Beschwerdegegnerin durfte auf die Urteile der Zivilgerichte und die dort festgestellten Sorgfaltspflichtverletzungen abstellen, zumal diese Urteile \u2013 nicht zuletzt aufgrund des Umstands, dass das Bundesgericht in letzter Instanz dar\u00fcber befunden bzw. die Beschwerde in Zivilsachen abgewiesen hatte, soweit es darauf eingetreten war, womit der Beschwerdef\u00fchrer im Wesentlichen das gleiche wie schon vor dem Bezirksgericht, dem Obergericht und in der Folge auch mit der Stellungnahme im Administrativverfahren vorgebracht hatte \u2013 nicht als geradezu nichtig erscheinen. Eine Pr\u00fcfung der Rechtm\u00e4ssigkeit der Zivilurteile seitens der Beschwerdegegnerin konnte daher unterbleiben, ebenso wie weitergehende Untersuchungshandlungen namentlich in Bezug auf die vom Beschwerdef\u00fchrer als mangelhaft ger\u00fcgte Abkl\u00e4rung des Sachverhalts durch die Zivilgerichte (E. 5.2.2). Angesichts der Schwere der Sorgfaltspflichtverletzungen des Beschwerdef\u00fchrers war ein disziplinarrechtliches Einschreiten angezeigt und eine Disziplinarmassnahme wegen Verstosses gegen Art. 12 lit. a BGFA auszusprechen (E. 5.3). Die ausgesprochene Sanktion (Busse von Fr. 2'000.-) erweist sich als rechtm\u00e4ssig (E. 5.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:22:11", "Checksum": "8bff087811216c6450f6c4e44bb64c7b"}