{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.05.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00024_28-05-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220275&W10_KEY=4478007&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8ecb52524e0f6ba5bf46f75560c79b1d"}, "Num": [" VB.2020.00024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.28.0  VB.2020.00024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.28.0  VB.2020.00024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.28.0  VB.2020.00024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verweigerung der Fortsetzung des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung (Nebenfolgen) | [Unentgeltliche Rechtspflege, Aussichtslosigkeit des Rekurses] Die Verlobten haben im Ehevorbereitungsverfahren ein Dokument zum Nachweis der Rechtm\u00e4ssigkeit ihres Aufenthalts in der Schweiz einzureichen, wobei die Zivilstandsbeh\u00f6rden einem bzw. einer ausl\u00e4ndischen Verlobten gen\u00fcgend Zeit einr\u00e4umen m\u00fcssen, um an die zust\u00e4ndige Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde zu gelangen und eine entsprechende Bescheinigung bzw. eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat zu erlangen (E. 3.2). Die den Beschwerdef\u00fchrenden in diesem Zusammenhang gew\u00e4hrte Nachfrist von 60 Tagen bewegte sich an der oberen Grenze des in solchen F\u00e4llen \u00dcblichen, weshalb sie nicht mit einer zus\u00e4tzlichen Fristerstreckung rechnen konnten, es sei denn, es l\u00e4gen ganz besondere Gr\u00fcnde vor. Solche Gr\u00fcnde aber machten die Beschwerdef\u00fchrenden hier nicht geltend; der blosse Hinweis auf das h\u00e4ngige migrationsrechtliche Rekursverfahren rechtfertigte die beantragte Erstreckung bzw. Sistierung der 60-t\u00e4gigen Nachweisfrist jedenfalls nicht (zum Ganzen E. 3.3). Demnach war der Rekurs der Beschwerdef\u00fchrenden bereits im Zeitpunkt seiner Einreichung offensichtlich aussichtslos und wurde ihr Armenrechtsgesuch vom Beschwerdegegner zu Recht abgewiesen (E. 3.4). Abweisung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:59", "Checksum": "063d7673ee794b5437ecd60008096129"}