{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-05-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00086_2020-05-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220207&W10_KEY=13823212&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4316466ffa707576131a274dcc3af5c1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00086"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.05.2020  VB.2020.00086"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.05.2020  VB.2020.00086"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.05.2020  VB.2020.00086"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Disziplinarstrafe (Kautionierung/unentgeltliche Rechtspflege) | Disziplinarstrafe. [Mit Urteil VB.2019.00783 wies das Verwaltungsgericht die gegen die Kautionsverf\u00fcgung der Vorinstanz erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und \u00fcberwies das mit Beschwerde sinngem\u00e4ss gestellte Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung f\u00fcr das Rekursverfahren zur Beurteilung an die Vorinstanz. Diese trat in der Folge mangels Leistung des Kostenvorschusses auf den Rekurs nicht ein, unter gleichzeitiger Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung. Dagegen gelangte der Beschwerdef\u00fchrer wiederum an das Verwaltungsgericht.] Die Vorinstanz \u00fcbersah, dass dem Lauf der Beschwerdefrist und der Einreichung der Beschwerde gegen ihre Kautionsverf\u00fcgung mangels gegenteiliger Anordnung ihrerseits oder des Verwaltungsgerichts von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukam. Die Verpflichtung des Beschwerdef\u00fchrers, einen Kostenvorschuss zu leisten, konnte deshalb keine Rechtswirksamkeit entfalten. Soweit die Vorinstanz wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses innert 20 Tagen auf den Rekurs nicht eintrat, ist die angefochtene Verf\u00fcgung aufzuheben (E. 3.2). Hingegen qualifizierte die Vorinstanz den Rekurs zu Recht als aussichtslos im Sinn von \u00a7 16 VRG, zumal der Beschwerdef\u00fchrer auch mit Beschwerde sein grunds\u00e4tzlich weisungswidriges Verhalten best\u00e4tigt. Insbesondere sein Einwand, er habe der Weisung des Aufsehers nicht Folge leisten k\u00f6nnen, ohne gleichzeitig der dagegenstehenden Weisung des Hausarbeiters bei der Essensausgabe zuwiderzuhandeln, erweist sich als unbehelflich. Wie dem Beschwerdef\u00fchrer zweifellos bekannt sein musste, kann Anweisungen der Hausarbeiter, welche selber Insassen sind, gegen\u00fcber denjenigen des eigentlichen Anstaltspersonals nur untergeordnete Bedeutung zukommen (E. 4.4). Ob die Vorinstanz wegen der offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Rekurses auf das Ansetzen einer Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses h\u00e4tte verzichten d\u00fcrfen, wenn die entsprechende Verf\u00fcgung nicht beimVerwaltungsgericht angefochten worden w\u00e4re und der Beschwerdef\u00fchrer stattdessen bei ihr um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung ersucht h\u00e4tte, kann vorliegend offengelassen werden (E. 5.2). Unter Ber\u00fccksichtigung des Verursacherprinzips sind die Kosten h\u00e4lftig der Vorinstanz aufzuerlegen (E. 6.2).\r\rAbweisung, soweit Eintreten. Ansetzung einer neuen Frist f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer, um die Kosten des Rekursverfahrens sicherzustellen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:25:58", "Checksum": "d29296173f3e0bed50940f29bb6f09a0"}