{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "11.05.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00103_11-05-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220216&W10_KEY=4478007&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aa68f9d0eeee6cf459ee4aa12ec07e6b"}, "Num": [" VB.2020.00103"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.11.0  VB.2020.00103"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.11.0  VB.2020.00103"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.11.0  VB.2020.00103"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Teilnahme an Taglohnprojekt; bei Nichtteilnahme entsprechende K\u00fcrzung des Grundbedarfs. Der Beschwerdef\u00fchrer wurde mit Auflage aufgefordert, an drei Tagen pro Woche an einem Taglohnprojekt teilzunehmen, unter der Androhung, dass eine Nichtteilnahme zu einer entsprechenden K\u00fcrzung im Umfang des Taglohns f\u00fchrte. Diese K\u00fcrzungsandrohung focht er vor der Vorinstanz an, welche auf den Rekurs nicht eintrat. Im Beschwerdeverfahren machte der Beschwerdef\u00fchrer geltend, er habe die Auflage an sich anfechten wollen. Streitgegenstand im vorinstanzlichen Verfahren war jedoch aufgrund der Antr\u00e4ge nur die K\u00fcrzungsandrohung. Auch aus der Begr\u00fcndung l\u00e4sst sich kein anderslautendes oder auch nur sinngem\u00e4sses Begehren ableiten. Seine Beist\u00e4ndin, welche den Rekurs verfasst hatte, konnte zudem auch ohne juristische Ausbildung nicht als v\u00f6llig unbeholfene Laiin gelten (E. 5.3). Eine Ausdehnung des Streitgegenstands ist im Beschwerdeverfahren ebenfalls unzul\u00e4ssig (E. 5.5). Abweisung, soweit Eintreten. Gew\u00e4hrung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:54", "Checksum": "fea8e53314c0d6d12fe6fba5144668eb"}