{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-09-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00111_2020-09-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220556&W10_KEY=13823210&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f0b4b7c6d69ca4cf51a18098c969c397"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00111"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.09.2020  VB.2020.00111"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.09.2020  VB.2020.00111"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.09.2020  VB.2020.00111"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Besonderes Geb\u00e4ude, teilweise Baubewilligung. Erf\u00fcllt ein Geb\u00e4ude aufgrund seines Ausbaus die in \u00a7 299 ff. PBG festgelegten Anforderungen an Wohn-, Schlaf- und Arbeitsr\u00e4ume oder unterschreitet es diese nur unwesentlich, stellt er von vorherein kein Besonderes Geb\u00e4ude dar. Trifft dies nicht zu, ist im Sinn einer Gesamtw\u00fcrdigung zu pr\u00fcfen, in welchem Ausmass der tats\u00e4chliche Zustand den wohnhygienischen Anforderungen gen\u00fcgt (E. 3.2.1). Besondere Geb\u00e4ude d\u00fcrfen an Hauptgeb\u00e4ude angebaut werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Verbindung oder die N\u00e4he zu einem Hauptgeb\u00e4ude zusammen mit der Beschaffenheit des Geb\u00e4udes (Gr\u00f6sse, Befensterung, Isolation, Heizung und dergleichen) nicht dazu f\u00fchrt, dass in einer als Besonderes Geb\u00e4ude deklarierten Baute R\u00e4ume entstehen, die bei objektiver Betrachtungsweise zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Daher liegt kein Besonderes Geb\u00e4ude mehr vor, wenn dessen Ausstattung eine solche Nutzung w\u00e4hrend des gr\u00f6sseren Teils des Jahres erlaubt oder die Lage eines darin enthaltenen Raums eine dauernde Nutzung erleichtert, weil durch eine direkte Verbindung zum Hauptgeb\u00e4ude mit seinem Einbezug in die Wohn- oder Arbeitsnutzung gerechnet werden muss. Um als Besonderes Geb\u00e4ude zu gelten, m\u00fcssen Bestandteile des Hauptgeb\u00e4udes in ihrer \u00e4usseren Erscheinung und in ihrem r\u00e4umlichen Verh\u00e4ltnis vom Hauptgeb\u00e4ude abgrenzbar sein. Deshalb ist in Anlehnung an die zur Abgrenzung zwischen Hauptgeb\u00e4uden auf der einen und An- und Nebenbauten auf der anderen Seite entwickelte Rechtsprechung eine gewisse konstruktive und architektonische Selbst\u00e4ndigkeit des Besonderen Geb\u00e4udes zu verlangen (E. 3.2.2). Dem geplanten Anbau fehlt es an einer konstruktiven und architektonischen Selbst\u00e4ndigkeit. Sodann fehlt es dem geplanten n\u00f6rdlichen Anbau zwar an einer gen\u00fcgenden W\u00e4rmeisolation und einer Heizung, die grossfl\u00e4chig verglasten W\u00e4nde lassen jedoch eine grossz\u00fcgige Belichtung und eine Nutzung zum dauernden Aufenthalt, w\u00e4hrend eines grossen Teilsdes Jahres zu (E. 3.3). Da sich das Bauprojekt als teilbar erweist, hat die Vorinstanz auch die R\u00fcgen in Bezug auf die weiteren Umbauten zu pr\u00fcfen (E. 4).\r\rTeilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:29:53", "Checksum": "6fdf3467482adf46f0f6f9c84faee08e"}