{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-10-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00113_2020-10-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220648&W10_KEY=13823208&nTrefferzeile=78&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "15a1be547fa98b2d28d80dab7671e4de"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.10.2020  VB.2020.00113"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.10.2020  VB.2020.00113"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.10.2020  VB.2020.00113"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung\r | Baubewilligung f\u00fcr Mehrfamilienhaus; teilweise Gutheissung durch die Vorinstanz; Nachbarbeschwerde gegen Baubewilligung und Beschwerde der Bauherrin betr. Gestaltung der Balkone Vereinigung der Beschwerdeverfahren (E. 2). Eine gen\u00fcgende Erschliessung eines Grundst\u00fccks liegt unter anderem dann vor, wenn es selber und die darauf vorgesehenen Bauten und Anlagen f\u00fcr Fahrzeuge der \u00f6ffentlichen Dienste und f\u00fcr die Ben\u00fctzer gen\u00fcgend zug\u00e4nglich sind. Gem\u00e4ss den Zugangsnormalien ist bei Stichstrassen mit Erschliessungsfunktion eine Kehrm\u00f6glichkeit notwendig, die gegebenenfalls durch rechtliche Sicherung auf Privatgrund zu realisieren ist. Im Einzelfall kann jedoch von Richtlinien und Normalien abgewichen werden und es k\u00f6nnen geringere Anforderungen an die Zufahrt gestellt werden, wenn aufgrund der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse wichtige Gr\u00fcnde hierf\u00fcr bestehen und insbesondere die Verkehrssicherheit gew\u00e4hrleistet ist; dies ist vorliegend zu bejahen (E. 5.1.2 ff.). Auch die vorinstanzliche Ermessensaus\u00fcbung, wonach eine gute Einordnung und Gestaltung vorliegt, ist nicht zu beanstanden (E. 5.2.3). Da es sich bei den vorgesehenen Balkonkonstruktionen um abgest\u00fctzte Vorspr\u00fcnge handelt, hat das Baurekursgericht diese zu Recht bei der Berechnung der Geb\u00e4udel\u00e4nge miteinbezogen, und auch die Bestimmung der Fassadenl\u00e4nge - bestehend aus einzelnen Fassadenteilen - ist rechtskonform (E. 6.2 f.). Abweisung sowohl der Nachbarbeschwerde wie auch der Beschwerde der Bauherrin."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:31:02", "Checksum": "40211152d452a93929511bd6c7bb0b13"}