{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-07-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00114_2020-07-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220395&W10_KEY=13823211&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cad145d4365ddd3cb4c0bdee730d665e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00114"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.07.2020  VB.2020.00114"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.07.2020  VB.2020.00114"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.07.2020  VB.2020.00114"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig bezogener Leistungen. Ist aus den vorhandenen Akten nach der Lebenserfahrung der Schluss zu ziehen, dass eine hilfeempfangende Person nicht deklarierte Eink\u00fcnfte erzielte, obliegt es dieser, die Vermutung durch den Gegenbeweis bzw. erhebliche Zweifel umzust\u00fcrzen (E. 2.4). Die Tochter der Beschwerdef\u00fchrenden konnte ihnen beim \u00dcbersetzen der Merkbl\u00e4tter helfen, weshalb sie sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein mussten (E. 3.2). Bei der Versicherungsleistung f\u00fcr den Autoschaden handelt es sich nicht um eine Zahlung mit Einkommenscharakter. Selbst wenn die Zahlung angegeben worden w\u00e4re, w\u00e4re sie bei der Budgetberechnung nicht zu ber\u00fccksichtigen gewesen (E. 4.1). Die erhaltenen Darlehen halten sich nicht mehr in einem relativ bescheidenen Umfang, weshalb sie im Unterst\u00fctzungsbudget der Beschwerdef\u00fchrenden zu ber\u00fccksichtigen gewesen w\u00e4ren (E. 4.2). Setzt sich eine R\u00fcckerstattungsforderung aus mehreren Teilbetr\u00e4gen zusammen, kann die unentgeltliche Prozessf\u00fchrung auch nur teilweise gew\u00e4hrt werden (E. 5.2.2). Abweisung URB. Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:27:54", "Checksum": "51b560034b8cfbab0a88c3cf450ea679"}