{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-07-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00117_2020-07-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220407&W10_KEY=13823211&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4fde2e8d6886d11f77e71d862967d422"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00117"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.07.2020  VB.2020.00117"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.07.2020  VB.2020.00117"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.07.2020  VB.2020.00117"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nothilfe | Nothilfe: Gesuch um Verlegung in oberirdische Notunterkunft Werden durch die Zuteilung eines Nothilfeempf\u00e4ngers in eine bestimmte Unterkunft dessen Grundrechte ber\u00fchrt, muss auf Verlangen eine Verf\u00fcgung gest\u00fctzt auf \u00a7 10c VRG erlassen werden, welche auf dem Rechtsmittelweg beanstandet werden kann (E. 3.2). Wenn die unterirdische Unterbringung von abgewiesenen Asylbewerbern in einer als Gemeinschaftsunterkunft genutzten Zivilschutzanlage f\u00fcr die Betroffenen wesentliche psychische oder physische Folgen h\u00e4tte, es sich um besonders verletzliche Personen handelte oder ein Zwang best\u00fcnde, den ganzen Tag oder Teile davon in der Unterkunft zu verbringen, erwiese sich dadurch das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung als verletzt (E. 3.3).  Nachdem der Beschwerdef\u00fchrer ein \u00e4rztliches Zeugnis eingereicht hatte, welches eine unterirdische Unterbringung ausdr\u00fccklich als aus psychiatrischer Sicht unzumutbar bezeichnete, w\u00e4ren die Vorinstanzen aufgrund ihrer Untersuchungspflicht gehalten gewesen, Klarheit \u00fcber den Gesundheitszustand des Beschwerdef\u00fchrers als entscheidwesentliches Sachverhaltselement zu erlangen (E. 5.3). Der Beschwerdef\u00fchrer kam seiner Mitwirkungspflicht in knapp gen\u00fcgender Weise nach (E. 5.4).  Eine Beeintr\u00e4chtigung des grundrechtlich gesch\u00fctzten Familienlebens des Beschwerdef\u00fchrers, namentlich der Pflege der Beziehung zu seinem Sohn, durch seine derzeitige Unterbringung ist weder dargetan noch ersichtlich (E. 6.2). Gew\u00e4hrung URB f\u00fcr das Rekurs- (E. 7) und Beschwerdeverfahren (E. 8.3).  R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:28:06", "Checksum": "5d4dcfecec15e4e67f2a2e14eb91b23f"}