{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "01.09.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00133_01-09-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220535&W10_KEY=4478004&nTrefferzeile=25&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e5b15e15930b6556c9106c6d766b8c6b"}, "Num": [" VB.2020.00133"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.01.0  VB.2020.00133"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.01.0  VB.2020.00133"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.01.0  VB.2020.00133"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung (Wiedererw\u00e4gung) | [Wiedererw\u00e4gung. Die Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdef\u00fchrerin wegen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit und ihre Wegweisung aus der Schweiz wurden vom Bundesgericht best\u00e4tigt.] Die Beschwerdef\u00fchrerin begr\u00fcndet ihr Wiedererw\u00e4gungsgesuch damit, dass mittlerweile eine Abl\u00f6sung der Familie von der Sozialhilfe erfolgt sei bzw. diese kurz bevorstehe; ausserdem dr\u00e4nge sich mit Blick auf das Kindswohl der beiden j\u00fcngeren Kinder eine neue Beurteilung auf. Die Abl\u00f6sung von der Sozialhilfe war jedoch nur von kurzer Dauer, und seit Februar 2020 m\u00fcssen die Beschwerdef\u00fchrerin und ihre Familie erneut mit Sozialhilfeleistungen unterst\u00fctzt werden. Mit Blick auf das Kindswohl hatten sich die Beschwerdef\u00fchrerin und ihr Ehemann zu entscheiden, ob die Kinder bei Letzterem in der Schweiz verbleiben oder mit ihrer Mutter ausreisen. Da sie sich entschieden haben, dass die Kinder in der Schweiz verbleiben sollen, haben sie auch die damit verbundenen Konsequenzen zu tragen (E. 3.4).  Abweisung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:53:21", "Checksum": "3262aab5dba84542b3204278a5ffc718"}