{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-02-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00137_2021-02-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221065&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3777da18680222791b62f7bad7fb1d02"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00137"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.02.2021  VB.2020.00137"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.02.2021  VB.2020.00137"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.02.2021  VB.2020.00137"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und Ausnahmebewilligung | Baubewilligung und Ausnahmebewilligung. [Baurechtliche Bewilligung f\u00fcr den Neubau eines Milchviehstalls mit Futtersilos und Jauchegrube.] Das Vorhandensein einer gen\u00fcgend grossen Fl\u00e4che, welche die Produktion der f\u00fcr die vorgesehene Tierhaltung n\u00f6tigen Futtermittel gew\u00e4hrleistet, bildet die zentrale Bewilligungsvoraussetzung, damit eine bodenabh\u00e4ngige Bewirtschaftung und das voraussichtlich l\u00e4ngerfristige Bestehen eines Betriebs angenommen werden k\u00f6nnen. Laut dem Betriebskonzept des Beschwerdef\u00fchrers besteht die landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che nur zu einem geringen Anteil aus Eigenland. Auf das \u00fcbrige (Pacht-)Land hat er indes keinen festen Rechtsanspruch. Das Baugesuch leidet unter diesen Umst\u00e4nden an einem Mangel (E. 5.7.1). Zwar ist es nicht ausgeschlossen, mit einer Nebenbestimmung die Heilung eines Mangels zu verlangen, den der Bauherr nicht aus eigener Kraft, sondern nur durch Mitwirkung eines Dritten beheben kann. Vorliegend wiegt der Mangel indes schwer und erscheint seine Heilung als h\u00f6chst fraglich, zumal zu vermuten ist, dass die Pachtvertr\u00e4ge zumindest nicht vollumf\u00e4nglich und/oder nicht f\u00fcr die erforderliche Mindestdauer von 30 Jahren vorliegen (E. 5.7.2). Es ist rechtsverletzend, wenn sich die Vorinstanzen damit begn\u00fcgten, dass das f\u00fcr die Beurteilung der Bodenabh\u00e4ngigkeit massgebende Sachverhaltselement der gen\u00fcgend grossen Betriebsfl\u00e4che erst vor der Baufreigabe nachgewiesen sein m\u00fcsse, bzw. dem Beschwerdef\u00fchrer auferlegten, die entsprechenden Pachtvertr\u00e4ge (erst) vor der Baufreigabe einzureichen (E. 5.7.3). Die Bodenabh\u00e4ngigkeit des vorgesehenen Stalls ist nicht ausgewiesen, weshalb sich das Projekt als zonenwidrig erweist (E. 5.7.4). Die Bodenabh\u00e4ngigkeit eines Betriebs setzt voraus, dass nicht nur das Trocken-, sondern auch das Kraftfutter weit \u00fcberwiegend aus eigener Produktion stammt und nicht zugekauft wird. Vorliegend erscheint zweifelhaft, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist (E. 5.8.4). Angesichts des fortschreitenden Baulandverbrauchs undder anwachsenden Umweltbelastung bzw. der verst\u00e4rkten Bem\u00fchungen um die Verbesserung der Luftqualit\u00e4t erscheint es sachgerecht, die Empfehlungen aus dem FAT-Bericht 1995 zum Schutz der Nachbarn restriktiv zu handhaben (E. 6.5.1). Aufgrund der sachwidrigen Messweise des erforderlichen Mindestabstands und der ungerechtfertigten Herabsetzung des Regelmasses kommt der projektierte Stall deutlich zu nahe an die benachbarten Wohnh\u00e4user zu liegen (E. 6.5.5). Zu Unrecht haben die Vorinstanzen die Critical Loads und Critical Levels mit Bezug auf die vom Bauvorhaben ausgehenden Ammoniakimmissionen ausser Acht gelassen und sind sie auch der Frage nicht weiter nachgegangen, ob die \u00dcberschreitung dieser Werte die genannten Waldparzellen mutmasslich sch\u00e4digen k\u00f6nnte (E. 7.5.2).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:19:45", "Checksum": "e99dd07cf345391b2367cc401c8e46f4"}