{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.06.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00152_22-06-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220328&W10_KEY=4478004&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "41c7f9e8b72d9b437d135b5f4855ef01"}, "Num": [" VB.2020.00152"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.22.0  VB.2020.00152"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.22.0  VB.2020.00152"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.22.0  VB.2020.00152"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "K\u00fcndigung des Gebrauchsleihevertrags bez\u00fcglich der Lokale des Ortsmuseums Erlenbach | [R\u00fcckforderung des Raums f\u00fcr den Betrieb des Ortsmuseums Erlenbach; Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts] Die Erstellung und der Betrieb des Ortsmuseums Erlenbach wurde vor \u00fcber 50 Jahren durch die Gemeindeversammlung unterst\u00fctzt und dient einem \u00f6ffentlichen Interesse. Die kostenlose \u00dcberlassung des daf\u00fcr verwendeten Raums durch die Gemeinde stellt eine Unterst\u00fctzungsleistung (sui generis) an einen ortsans\u00e4ssigen Verein (Beschwerdef\u00fchrer) dar. Dabei handelt es sich um eine \u00f6ffentlich-rechtliche Angelegenheit, welche in die Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts (und des Bezirksrats) f\u00e4llt. Die Vorinstanz hat sich deshalb zu Unrecht als sachlich unzust\u00e4ndig erachtet. Auf eine R\u00fcckweisung kann verzichtet werden, da die Angelegenheit in der Sache spruchreif ist (E. 4). Es besteht kein Anspruch auf weitere \u00dcberlassung des Raums; der Entscheid dar\u00fcber steht im Ermessen des Gemeinderats (E. 5.1 f.). Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben kann der Beschwerdef\u00fchrer ebenfalls keinen Anspruch auf weitere \u00dcberlassung des Raums ableiten (E. 5.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:49:43", "Checksum": "56dae4d0944c1f98613d261d7e9ed493"}