{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-11-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00153_2020-11-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220894&W10_KEY=13823205&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ab08a5bebebc93b065311f15607c5ef1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00153"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.11.2020  VB.2020.00153"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.11.2020  VB.2020.00153"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.11.2020  VB.2020.00153"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versetzung ohne Regimewechsel | Straf- und Massnahmenvollzug: Versetzung ohne Regimewechsel Der Beschwerdef\u00fchrer machte im Laufe des Verfahrens widerspr\u00fcchliche Angaben zu seinen Familienverh\u00e4ltnissen (E. 3.2.1 f.). Unabh\u00e4ngig davon, ob der Beschwerdef\u00fchrer tats\u00e4chlich eine gemeinsame 16-j\u00e4hrige Tochter mit seiner angeblichen Lebenspartnerin in Land M hat, ergibt sich aus den Akten nicht, dass diese Personen bereits Wohnsitz im Kanton D genommen oder entsprechende Vorkehrungen dazu getroffen h\u00e4tten. Dasselbe gilt f\u00fcr seine anderen beiden Kinder. Eine Versetzung gest\u00fctzt auf \u00a7 58 Abs. 3 JVV k\u00e4me jedoch nur dann infrage, wenn sich die entsprechenden Bezugspersonen tats\u00e4chlich am Ort, in dessen Umgebung die Versetzung beantragt wird, aufhielten. Ansonsten kann die Versetzung gerade nicht dem (erleichterten) Kontakt mit den entsprechenden Bezugspersonen dienen. Daran \u00e4ndert nichts, dass nach Angaben des Beschwerdef\u00fchrers ein Umzug seiner angeblichen Lebenspartnerin und Tochter von Land M in die Schweiz bzw. entsprechende Vorkehrungen aufgrund des Coronavirus nicht m\u00f6glich gewesen sei. Vielmehr wird der Beschwerdef\u00fchrer einen entsprechenden, erneuten Antrag um Versetzung zu stellen haben bzw. steht ihm diese M\u00f6glichkeit offen, sobald konkrete Vorkehrungen getroffen worden sind (E. 3.2.3).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:20:35", "Checksum": "e9476e2a5c5e36818d800ae8b09cd926"}