{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "01.07.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00187_01-07-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220365&W10_KEY=4478004&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f8121189b9eb42c27a3e33b4676b7ecb"}, "Num": [" VB.2020.00187"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.01.0  VB.2020.00187"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.01.0  VB.2020.00187"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.01.0  VB.2020.00187"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Widerruf der Aufenthaltsbewilligung aufgrund Straff\u00e4lligkeit und Schuldenwirtschaft. [Der serbische Beschwerdef\u00fchrer wurde in der Schweiz geboren und absolvierte hier die obligatorische Schulzeit. Im Alter von 15 Jahren kehrte er aufgrund eines Wegweisungsentscheids in die Heimat zur\u00fcck. Acht Jahre sp\u00e4ter reiste er als Ehemann einer urspr\u00fcnglich ebenfalls aus Serbien stammenden Schweizerin in die Schweiz zur\u00fcck, wo ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde.] Aufgrund der Verurteilung zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe wegen Raubs erf\u00fcllt der Beschwerdef\u00fchrer den Widerrufsgrund von Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG (E. 3). Im Rahmen der ausl\u00e4nderrechtlichen Interessensabw\u00e4gung durfte die Vorinstanz auch Bezug nehmen auf die strafrechtlichen Verurteilungen des Beschwerdef\u00fchrers als Jugendlicher, obwohl diese nicht (mehr) im Strafregister verzeichnet sind (E. 4.6.3). Der Beschwerdef\u00fchrer, gegen den 57 Verlustscheine im Betrag von rund Fr. 150'000.- vorliegen, erf\u00fcllt auch den Widerrufsgrund der mutwilligen Schuldenwirtschaft (E. 4.7). \u00dcberwiegen der \u00f6ffentlichen Interessen gegen\u00fcber den privaten Interessen des Beschwerdef\u00fchrers am weiteren Verbleib in der Schweiz. Mit der Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung des Vaters f\u00e4llt auch der Aufenthaltszweck des Sohns dahin (E. 4.8). Verl\u00e4ngerung der Ausreisefrist (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:53:04", "Checksum": "2c57ef97535206075b1b6584c9aa8956"}