{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.04.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00199_16-04-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220133&W10_KEY=4478007&nTrefferzeile=47&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8206b10d4b5bc9f8e071f4796c993f5b"}, "Num": [" VB.2020.00199"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.16.0  VB.2020.00199"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.16.0  VB.2020.00199"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.16.0  VB.2020.00199"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Best\u00e4tigung Ausschaffungshaft (G.-Nr. GI200078-L) | Coronavirus COVID-19. Tats\u00e4chliche Undurchf\u00fchrbarkeit. Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Prognosen \u00fcber die weltweite Entwicklung der Situation betreffend Coronavirus/COVID-19 sind sehr schwierig. Ob sich die Lage in der Schweiz, in der T\u00fcrkei und in Afghanistan bis Ende des Monats Mai tats\u00e4chlich wieder normalisiert haben wird und ob die genannten Fl\u00fcge stattfinden k\u00f6nnen, ist ungewiss. Es kann heute indes nicht gesagt werden, dass es sich dabei nur um eine rein theoretische M\u00f6glichkeit handelt. Es ist damit nicht von der Undurchf\u00fchrbarkeit des Vollzugs auszugehen. Die erh\u00f6hte Ungewissheit aufgrund der Coronavirus/ COVID-19-Pandemie ist im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsbeurteilung zu ber\u00fccksichtigen (E. 5.2). Weiter gilt es zu beachten, dass die im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 getroffenen Massnahmen im Flughafengef\u00e4ngnis (Besuchsverbot; keine Arbeitsm\u00f6glichkeiten), zwar nicht bewirken, dass die Haft generell unzumutbar w\u00fcrde; jedoch ist im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsbeurteilung der Haft durchaus zu beachten, dass das Haftregime versch\u00e4rft wurde. Entgegen den Ausf\u00fchrungen der Beschwerdegegnerin liegt es auf der Hand, dass sich solche Einschr\u00e4nkungen \u2013 verglichen mit den Einschr\u00e4nkungen, mit welchen sich die gesamte Bev\u00f6lkerung der Schweiz aufgrund der \"ausserordentlichen Lage\" und aufgrund der bundesr\u00e4tlichen Massnahmen konfrontiert sieht \u2013 f\u00fcr Inhaftierte besonders einschneidend auswirken. Schliesslich gilt es \u2013 entgegen der Behauptung der Beschwerdegegnerin, dass der Vollzug sehr absehbar sei \u2013 zu ber\u00fccksichtigen, dass aufgrund der \"ausserordentlichen Lage\" im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 Prognosen mit erh\u00f6hter Unsicherheit behaftet sind (E. 6.4). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:44", "Checksum": "c430c497b38d31caf1e3486278e3b4bd"}