{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-06-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00202_2020-06-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220309&W10_KEY=13823212&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9edd0cd4223da1245ec868de19695000"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00202"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.06.2020  VB.2020.00202"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.06.2020  VB.2020.00202"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.06.2020  VB.2020.00202"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: R\u00fcckerstattung und Auflage zur Wohnungssuche. Nachdem die Auflage zum Nachweis der Wohnungssuche aufgrund der COVID-19-Pandemie sistiert wurde, ist die Beschwerde diesbez\u00fcglich als gegenstandslos geworden abzuschreiben. Die Weisung zur Suche einer den Mietzinsrichtlinien entsprechenden Wohnung mit Nachweis von monatlich mindestens f\u00fcnf Suchbem\u00fchungen ist im \u00dcbrigen an sich nicht zu beanstanden (E. 4.1). Der Betrag der von der Sozialbeh\u00f6rde zur\u00fcckgeforderten Familienzulagen sowie aufgrund nicht oder falsch deklarierter Einnahmen der Beschwerdef\u00fchrerin l\u00e4sst sich aufgrund der Akten nicht nachvollziehen, zumal auch bei verschiedenen Berechnungsweisen eine unerkl\u00e4rbare Differenz entsteht, weshalb die Sache zur detaillierten Offenlegung der Berechnung an die Sozialbeh\u00f6rde zur\u00fcckzuweisen ist (E. 4.2-6). Die ratenweise Verrechnung der R\u00fcckerstattung mit der weiterhin ausbezahlten wirtschaftlichen Hilfe ist zul\u00e4ssig, wobei auch hier bei Festsetzung der monatlichen Raten darauf zu achten ist, dass die H\u00f6he der R\u00fcckerstattung nicht weiter geht als die maximale K\u00fcrzungslimite von 30 %. Die vorliegend ausgesprochene K\u00fcrzung entspricht etwa 16 % und ber\u00fccksichtigt, dass das Fehlverhalten der Beschwerdef\u00fchrerin nicht mehr als leicht bezeichnet werden kann. Relativiert wird dies dadurch, dass die R\u00fcckerstattungsverrechnung von der Vorinstanz auf 12 Monate beschr\u00e4nkt wurde (E. 4.7). Teilweise Gutheissung, R\u00fcckweisung zur Offenlegung der Berechnungsweise und neuer Entscheidung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:27:01", "Checksum": "3c80e10342c2c24a40cc6526e9dfa20b"}