{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.05.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00218_20-05-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220237&W10_KEY=4478007&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d03c2c25689720294d689b00fafbc644"}, "Num": [" VB.2020.00218"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.20.0  VB.2020.00218"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.20.0  VB.2020.00218"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.20.0  VB.2020.00218"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einreise zum Verbleib bei der Adoptivmutter bzw. Halbschwester (Familiennachzug) | Umgehungsadoption. Der Familiennachzug von adoptierten Kindern ist zu verweigern, wenn der Nachzug rechtsmissbr\u00e4uchlich erscheint, namentlich wenn mit der Adoption zur Umgehung der Nachzugsfristen ungeb\u00fchrlich lange zugewartet wurde oder Adoptivkinder aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden nachgezogen werden sollen, ohne dass das Zusammenleben der Familienmitglieder im Vordergrund steht (E. 4.1). Vorliegend bestehen zahlreiche Hinweise f\u00fcr eine sogenannte Umgehungsadoption (E. 4.2 ff.). Auf den Beizug weiterer Adoptionsunterlagen kann in antizipierter Beweisw\u00fcrdigung verzichtet werden, zumal die Adoptionsbeh\u00f6rden f\u00fcr die Pr\u00fcfung der ausl\u00e4nderrechtlichen Nachzugsvoraussetzungen nicht zust\u00e4ndig sind und sich h\u00f6chstens in untergeordneter Weise mit einwanderungs- und integrationsspezifischen Fragen zu befassen haben (E. 4.5). Die Verfahrenskosten sind aufgrund des Verursacherprinzips und aus Billigkeitserw\u00e4gungen sowie der elterlichen F\u00fcrsorge- und Unterst\u00fctzungspflicht der im Namen ihrer Tochter prozessierenden Adoptivmutter und nicht der minderj\u00e4hrigen Beschwerdef\u00fchrerin aufzuerlegen (E. 7). Abweisung UP/URB zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit und zweifelhafter Prozessbed\u00fcrftigkeit der kostenpflichtigen Adoptivmutter (E. 8). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:52:56", "Checksum": "7103c4bb7cf1b9acbc9d7c9ec031be89"}