{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "09.07.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00229_09-07-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220400&W10_KEY=4478004&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9222aa59abc3444ae7b40f4808b9ffb6"}, "Num": [" VB.2020.00229"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.09.0  VB.2020.00229"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.09.0  VB.2020.00229"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.09.0  VB.2020.00229"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Intertemporalrechtliche Regelung der Anfechtbarkeit von Auflagen und Weisungen (\u00a7 21 Abs. 2 SHG). Am 1. April 2020 trat \u00a7 21 Abs. 2 SHG in Kraft, wonach Auflagen und Weisungen nicht mehr selbst\u00e4ndig anfechtbar sind. Bislang waren Auflagen und Weisungen nach verwaltungsgerichtlicher Praxis (als Zwischenentscheide) unter bestimmten Voraussetzungen regelm\u00e4ssig anfechtbar (E. 1.3.1). Nach einer allgemeinen Regel ist neues Prozessrecht sofort anzuwenden, sofern die \u00dcbergangsbestimmungen nicht etwas anderes vorsehen und die Kontinuit\u00e4t des bisherigen materiellen Rechts dadurch nicht in Frage gestellt wird. Dieser Grundsatz beruht auf der relativen Wertneutralit\u00e4t des Prozessrechts und erscheint jedenfalls dann zweckm\u00e4ssig sowie geboten, wenn mit dem neuen Recht keine grundlegend neue Verfahrensordnung geschaffen wird, mithin zwischen neuem und altem Recht eine Kontinuit\u00e4t des verfahrensrechtlichen Systems besteht. Wo die Anfechtungsm\u00f6glichkeiten nach altem und neuem Recht nicht als gleichwertig erscheinen, ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit der sofortigen Anwendung des neuen Verfahrensrechts Zur\u00fcckhaltung geboten. Vorliegend sieht der neue \u00a7 21 Abs. 2 SHG einen Systemwechsel von der grunds\u00e4tzlichen Anfechtbarkeit der Auflagen und Weisungen dazu vor, dass diese als solche nicht mehr anfechtbar sind. \u00dcbergangsbestimmungen wurden keine erlassen. Da keine Kontinuit\u00e4t des verfahrensrechtlichen Systems in Bezug auf die Anfechtbarkeit von Auflagen und Weisungen besteht und die Anfechtungsm\u00f6glichkeiten auch nicht gleichwertig erscheinen, ist vorliegend das neue Verfahrensrecht noch nicht anwendbar (E. 1.3.2). Im Hinblick auch auf k\u00fcnftige \u00fcbergangsrechtliche Fallkonstellationen im Kontext von \u00a7 21 Abs. 2 SHG ist f\u00fcr das kantonale Rekurs- und Beschwerdeverfahren von der intertemporalen Regel auszugehen, dass Auflagen und Weisungen, die vor dem 1. April 2020 von der Gemeinde verf\u00fcgt wurden, integral noch nach altem Verfahrensrecht und der dazu ergangenen Praxisanfechtbar bleiben (E. 1.3.3). Eine Besonderheit besteht bei Verf\u00fcgungen, die Auflagen und Weisungen zum Gegenstand haben und bei denen eine Neubeurteilung verlangt werden kann. Mit Blick darauf, dass im Rahmen einer Neubeurteilung die Anordnung uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcft und in der Sache neu entschieden wird, ist intertemporalrechtlich in Bezug auf die Frage, ob eine Auflage oder Weisung mit kantonalen Rechtsmitteln anfechtbar ist, auf das Datum des Neubeurteilungsentscheids abzustellen (E. 1.3.4). Der Beschwerdef\u00fchrer hat nur alle drei Monate ein Arbeitsunf\u00e4higkeitszeugnis einzureichen (E. 3). Teilweise Gew\u00e4hrung UP.\r\rTeilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:53:10", "Checksum": "ef58f2a39c190151cb6abe454da0fb6f"}