{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-08-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00250_2020-08-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220482&W10_KEY=13823211&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "553ac3ab04143f90415fe0c5736d7eae"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00250"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.08.2020  VB.2020.00250"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.08.2020  VB.2020.00250"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.08.2020  VB.2020.00250"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Die Ehegemeinschaft der Beschwerdef\u00fchrerin und ihres Schweizer Ehemanns wurde kein Jahr in der Schweiz gelebt (E. 2.1). Es liegen keine wichtigen pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnde vor, die einen weiteren Aufenthalt der Beschwerdef\u00fchrerin in der Schweiz erforderlich machten; namentlich gelingt es ihr nicht, die behauptete eheliche Gewalt in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, sondern ist aufgrund der Akten einzig davon auszugehen, dass sie grosse M\u00fche hatte, sich in der Schweiz einzugew\u00f6hnen, und die kurze Ehe von ihr und ihrem Ehemann von gegenseitigen verbalen sowie vereinzelt auch t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen gepr\u00e4gt war, welche Letzteren zur Einleitung der Scheidung veranlassten (E. 2.2). Beschwerdegegner und Vorinstanz haben ihr Ermessen nicht rechtsverletzend ausge\u00fcbt (E. 3). Der Beschwerdef\u00fchrerin ist mit Blick auf die herrschende Pandemielage in ihrer Heimat und den von der dortigen Regierung verh\u00e4ngten Einreisestopp eine l\u00e4ngere Ausreisefrist anzusetzen (E. 4.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:29:01", "Checksum": "b86e89729fc78cad37115fb7791e6260"}