{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-08-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00260_2020-08-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220494&W10_KEY=13823210&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dc615573fc62dff92bc04a9e4e39853c"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00260"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.08.2020  VB.2020.00260"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.08.2020  VB.2020.00260"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.08.2020  VB.2020.00260"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Generalplanerauftrag: Widerruf und Fehlerkorrektur, Neubewertung und Neuvergabe an gleiche Anbieterin nach Auftragsbeginn. Nach \u00a7 29 SubmV werden die eingereichten Angebote nach der Offert\u00f6ffnung fachlich und rechnerisch gepr\u00fcft (Abs. 1). Offensichtliche Rechnungs- und Schreibfehler werden dabei berichtigt (Abs. 2). Daraus l\u00e4sst sich indes keine Pflicht der Vergabebeh\u00f6rde ableiten, jeweils bei s\u00e4mtlichen eingegangenen Angeboten die (Total-)Betr\u00e4ge nachzurechnen. Denn f\u00fcr den Inhalt ihrer Offerte beziehungsweise deren sorgf\u00e4ltige Ausarbeitung und damit die \u00dcberpr\u00fcfung der Preiskalkulation ist grunds\u00e4tzlich jeder Bieter selbst verantwortlich. Aufgabe der Vergabebeh\u00f6rde ist demgegen\u00fcber die (preisliche) Bereinigung der eingegangenen Angebote, um diese objektiv vergleichbar zu machen (\u00a7 29 Abs. 3 SubmV). Bei der vergessenen Anpassung der Excel-Formel f\u00fcr das Gesamttotal hinsichtlich der beiden erg\u00e4nzten Spalten handelt es sich um einen offensichtlichen Fehler im Sinn von \u00a7 29 Abs. 2 SubmV, welcher der Berichtigung zug\u00e4nglich ist. Es erfolgte keine unerlaubte nachtr\u00e4gliche (inhaltliche) Angebots\u00e4nderung, wenn die Beschwerdegegnerin den Totalbetrag korrigierte. Die Korrektur ergibt einen rund einen Viertel h\u00f6heren  Angebotspreis. Da der Beschwerdegegnerin dieser wesentliche Mangel, welcher (betragsm\u00e4ssig) zu einem anderen Zuschlagsentscheid gef\u00fchrt h\u00e4tte, im Zeitpunkt des Zuschlags nicht bekannt war und der Summenfehler erst nachtr\u00e4glich entdeckt wurde, erweist sich der Widerruf als zul\u00e4ssig. Eine Korrektur ist ohne Verletzung des Vergaberechts m\u00f6glich und musste nicht zum Ausschluss der Zuschlagsempf\u00e4ngerin f\u00fchren. Die Neubewertung unter Ber\u00fccksichtigung des korrigierten Offertpreises und die Neuerteilung des Zuschlags waren unter den vorliegenden Umst\u00e4nden ohne Abbruch des Verfahrens und Neuausschreibung zul\u00e4ssig und widerspricht den vergaberechtlichen Grunds\u00e4tzen nicht (E. 5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:24:34", "Checksum": "9d9e65f986058c9a970fa992611aa5bb"}