{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-09-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00271_2020-09-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220631&W10_KEY=13823208&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f4a2923035ad24ced9d07165c3ed9d3f"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00271"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.09.2020  VB.2020.00271"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.09.2020  VB.2020.00271"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.09.2020  VB.2020.00271"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ehegattennachzug | Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Ehefrau und den beiden Kindern/Ehegattennachzug Auf die Beschwerde des Beschwerdef\u00fchrers 2 wird mangels rechtzeitiger Konstituierung nicht eingetreten. Da aber die Beschwerdef\u00fchrerin 1 ihrerseits beschwerdebefugt ist und sich ihre Interessen mit jenen des Beschwerdef\u00fchrers 2 naturgem\u00e4ss decken, ergeben sich f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrenden durch das Nichteintreten keine weiteren Nachteile (E. 1.2). Die Beschwerdef\u00fchrenden haben keine Sozialhilfe in Anspruch genommen. Die Beschwerdef\u00fchrerin 1 hat ihren Besch\u00e4ftigungsgrad auf 80 % erh\u00f6ht und ist darum bem\u00fcht, ihre Lebenshaltungskosten m\u00f6glichst tief zu halten. Dass die Stellensuche f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer 2 in der gegenw\u00e4rtigen Situation erschwert war, ist nachvollziehbar. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es ihm in naher Zukunft gelingen wird, in namhafter Weise zum Unterhalt der Familie beizutragen. In Ber\u00fccksichtigung der Gesamtsituation w\u00fcrde sich zum heutigen Zeitpunkt die Verweigerung des Ehegattennachzugs als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweisen (E. 3.3.3).  Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:24:17", "Checksum": "73c71053a2ec9b18a16c055338da8d20"}