{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.07.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00278_16-07-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220416&W10_KEY=4478004&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "55ff2bdfe77d103d927f606365290773"}, "Num": [" VB.2020.00278"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.16.0  VB.2020.00278"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.16.0  VB.2020.00278"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.16.0  VB.2020.00278"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | K\u00fcrzung des Grundbedarfs. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, ist die R\u00fcckerstattung von Sozialhilfeleistungen sowohl w\u00e4hrend einer laufenden Unterst\u00fctzung als auch nach der Abl\u00f6sung von der Sozialhilfe statthaft. Bei laufendem Sozialhilfebezug ist es m\u00f6glich, die R\u00fcckerstattung ratenweise mit der auszurichtenden Sozialhilfe zu verrechnen. So kann die Sozialbeh\u00f6rde den R\u00fcckerstattungsanspruch dadurch geltend machen, dass sie den Grundbedarf f\u00fcr den Lebensunterhalt k\u00fcrzt. In betragsm\u00e4ssiger und zeitlicher Hinsicht ist die Verrechnung indes nur in jenem Rahmen zul\u00e4ssig, wie er nach den SKOS-Richtlinien bei der K\u00fcrzung von Leistungen zu beachten w\u00e4re. So kann der Grundbedarf f\u00fcr die Dauer von maximal 12 Monaten um bis zu 30 % gek\u00fcrzt werden. Bei K\u00fcrzungen von 20 % und mehr ist diese in jedem Fall auf max. 6 Monate zu befristen und dann zu \u00fcberpr\u00fcfen (E. 2.1). Die verf\u00fcgte Verrechnung der R\u00fcckerstattungsforderung mit 15 % des Grundbedarfs f\u00fcr l\u00e4ngstens 12 Monate erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 2.2). Eine rechtskr\u00e4ftig beschlossene R\u00fcckerstattungsforderung kann erlassen werden, wenn die unterst\u00fctzte Person die zur\u00fcckzuerstattenden Leistungen in gutem Glauben erhalten hat und die R\u00fcckerstattung f\u00fcr sie eine grosse H\u00e4rte bedeuten w\u00fcrde (E. 3.1). Dass ein Erlass gew\u00e4hrt worden w\u00e4re, ergibt sich nicht aus den Akten (E. 3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:53:13", "Checksum": "77b2d0fe1a9e5bf5ec5518bfe19fa7f7"}