{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.09.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00292_24-09-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220621&W10_KEY=4478001&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cb3b419a0f59f3800a95ff26265a1e78"}, "Num": [" VB.2020.00292"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.24.0  VB.2020.00292"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.24.0  VB.2020.00292"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.24.0  VB.2020.00292"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrerin wurde im Jahr 2012 eine Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbst\u00e4tigkeit zum Verbleib bei der Tochter und dem pflegebed\u00fcrftigen Enkelsohn erteilt; nachdem sie seit 2016 auf Sozialhilfe angewiesen war, verweigerte ihr der Beschwerdegegner mit der Ausgangsverf\u00fcgung die weitere Verl\u00e4ngerung dieser Bewilligung.] Die Beschwerdef\u00fchrerin macht geltend, ihr erwachse aus dem Recht auf Familienleben ein Anwesenheitsanspruch in der Schweiz, weil ihr schwerstbehinderter Enkel seit seiner Geburt \"kontinuierlich\" von ihr unterst\u00fctzt werde und von ihr abh\u00e4ngig sei (E. 2.1). In den Akten finden sich jedoch keinerlei Belege zur aktuellen Betreuungsbed\u00fcrftigkeit und Betreuungssituation des Enkels der Beschwerdef\u00fchrerin; auch ergeben sich gewisse Zweifel an den Angaben der Beschwerdef\u00fchrerin zur Intensit\u00e4t ihrer Beziehung zum Enkel und zu ihren finanziellen Verh\u00e4ltnissen (E. 2.3). R\u00fcckweisung der Sache an die Vorinstanz f\u00fcr weitere Sachverhaltsabkl\u00e4rungen und zu neuem Entscheid (E. 2.4 f.). Gutheissung URB/K\u00fcrzung der Kostennote. Teilweise Gutheissung der Beschwerde und R\u00fcckweisung an die Sicherheitsdirektion."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:52", "Checksum": "9149c0ac65efde8f101bfd71e9ace1a5"}