{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-09-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00299_2020-09-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220560&W10_KEY=13823210&nTrefferzeile=47&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "14bc6cf35311b938e07e2035c0a437ab"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00299"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.09.2020  VB.2020.00299"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.09.2020  VB.2020.00299"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.09.2020  VB.2020.00299"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entsch\u00e4digung unentgeltlicher Rechtsbeistand | [Der Beschwerdef\u00fchrer beantragt eine Entsch\u00e4digung, entsprechend der von ihm im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Honorarnote, f\u00fcr die unentgeltliche Rechtsvertretung. Umstritten ist, ob die von der Vorinstanz vorgenommene K\u00fcrzung der Kostennote zul\u00e4ssig war.] Die Festsetzung des Honorars des unentgeltlichen Rechtsbeistands kann bei jener Instanz angefochten werden, bei der auch der Endentscheid in der Sache anfechtbar ist (E. 1.2).  Dem unentgeltlichen Rechtsbeistand wird der notwendige Zeitaufwand entsch\u00e4digt. Dabei werden die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses ber\u00fccksichtigt (E. 2.1). Der f\u00fcr eine Rechtsvertretung notwendige Zeitaufwand l\u00e4sst sich nicht anhand des Umfangs der Rechtschrift beurteilten. Vielmehr ist zu pr\u00fcfen, ob der geltend gemachte Zeitaufwand f\u00fcr die einzelnen Verfahrenshandlungen notwendig war und detailliert aufzuzeigen, welche Kosten zur Wahrnehmung der Interessen \u00fcberm\u00e4ssig oder \u00fcberfl\u00fcssig waren. Eine pauschalisierte K\u00fcrzung des Arbeitsaufwandes ist nur m\u00f6glich, wenn plausibel aufgezeigt wird, dass der geltend gemachte Aufwand im Vergleich mit \u00e4hnlich gelagerten F\u00e4llen un\u00fcblich hoch ausgefallen ist. Die Vorinstanz hat die Entsch\u00e4digung des unentgeltlichen Rechtsbeistands im vorliegenden Fall in rechtsverletzender Weise festgelegt (E. 3). Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:29:57", "Checksum": "00f8be80d7c7ff868ff3c0ed406001cf"}