{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-11-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00352_2020-11-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220795&W10_KEY=13823205&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2f12d6e9ac5cc1d39b4503cc85344ab9"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2020.00352"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.11.2020  VB.2020.00352"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.11.2020  VB.2020.00352"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.11.2020  VB.2020.00352"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung/R\u00fcckstufung | [Das Verwaltungsgericht stufte den Widerruf der Niederlassungsbewilligung der Beschwerdef\u00fchrerin wegen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit im Jahr 2018 als unzul\u00e4ssig ein, weil das Interesse ihrer minderj\u00e4hrigen Tochter am Verbleib der Mutter derzeit noch das \u00f6ffentliche Interesse an deren Wegweisung \u00fcberwiege; mit der Ausgangsverf\u00fcgung widerrief der Beschwerdegegner die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdef\u00fchrerin erneut und erteilte ihr eine Aufenthaltsbewilligung.] Die sogenannte R\u00fcckstufung kann bei der Beschwerdef\u00fchrerin, welche mit einem Schweizer verheiratet ist, grunds\u00e4tzlich bloss mit einer Integrationsempfehlung (Losl\u00f6sung von der Sozialhilfe) verbunden werden. Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde zudem bereits mit Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 darauf hingewiesen, dass sie sich k\u00fcnftig intensiv um eine umfassende (sprachliche, soziale und wirtschaftliche) Integration in der Schweiz zu bem\u00fchen habe, wenn sie nicht wolle, dass nach dem 18. Geburtstag ihrer Tochter ihre Niederlassungsbewilligung zu widerrufen sei (zum Ganzen E. 3.2). Unter diesen konkreten Umst\u00e4nden vermag die R\u00fcckstufung ihrer Niederlassungsbewilligung ihren Zweck nicht zu erf\u00fcllen und erweist sie sich dementsprechend als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3.3). Gegenstandslosigkeit UP/Gutheissung URB. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:20:43", "Checksum": "ad38677fb042010096b63a4ba2597ddb"}