{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "03.11.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00353_03-11-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220728&W10_KEY=4478001&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1b1fc214b1c378b7bef5715e985ab4d0"}, "Num": [" VB.2020.00353"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.03.1  VB.2020.00353"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.03.1  VB.2020.00353"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.03.1  VB.2020.00353"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Familiennachzug (Neupr\u00fcfung des Aufenthaltsrechts) | [Neubeurteilung des Aufenthaltsrechts eines 46-j\u00e4hrigen Dominikaners, der wegen Drogendelikten zu insgesamt 50 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und weggewiesen worden war] Gem\u00e4ss Art. 42 Abs. 1 AIG hat der ausl\u00e4ndische Ehegatte einer Schweizer B\u00fcrgerin Anspruch darauf, dass ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, wenn er mit seiner Ehefrau zusammenwohnt (E. 2.1). Eine strafrechtliche Verurteilung verunm\u00f6glicht die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ein f\u00fcr alle Mal. Wann eine Neubeurteilung zu erfolgen hat, bestimmt sich aufgrund der Umst\u00e4nde des Einzelfalls (E. 2.3). Vorliegend besteht ein Anspruch auf Neubeurteilung, da seit der Ausreise rund acht Jahre vergangen sind und der Beschwerdef\u00fchrer die Beziehung mit seiner Frau und seinen Kindern im Rahmen von Suspensionen des Einreiseverbots aufrechterhielt (E. 3.1). Aufgrund der nach wie vor belasteten Legalprognose \u00fcberwiegt derzeit das \u00f6ffentliche Fernhalteinteresse das private Interesse des Beschwerdef\u00fchrers an einem Familienleben in der Schweiz (E. 3.2 ff.). Gutheissung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:58:03", "Checksum": "6a9ba210a5ae64e8b0e95460a8095a38"}