{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-10-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2020-00408_2020-10-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220691&W10_KEY=13823208&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "016e801c40712452d6c4f251eb628af7"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2020.00408"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00408"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00408"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.10.2020  VB.2020.00408"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Unterhalt Tunnelbeleuchtung auf Nationalstrassen: Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs; Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben. Das der Beschwerdef\u00fchrerin zugegangene Absageschreiben h\u00e4lt unter dem Titel \"Begr\u00fcndung\" lediglich fest: \"Beste Erf\u00fcllung der Zuschlagskriterien\". Diese Begr\u00fcndung erf\u00fcllt die Voraussetzungen im Sinn von \u00a7 38 Abs. 2 SubmV nicht. Die Beschwerdegegnerin hat ihren Entscheid indes im Rahmen ihrer Beschwerdeantwort sowie Duplik hinreichend begr\u00fcndet und die Beschwerdef\u00fchrerin hat Gelegenheit erhalten, sich mit ihrer Replik und Triplik umfassend zu diesen Gr\u00fcnden und den ihr offengelegten Akten zu \u00e4ussern. Eine allf\u00e4llige Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs, die aus dem urspr\u00fcnglichen Fehlen einer nicht ausreichenden Begr\u00fcndung erwachsen w\u00e4re, w\u00e4re dadurch geheilt (E. 4.2).  Wird \"1 Mitarbeiter\" verlangt, kann nicht in guten Treuen angenommen werden, die Vorgabe sei erf\u00fcllt, wenn gesamthaft nur 0,xy Fachkr\u00e4fte angeboten werden. Klar war auch, dass ein entsprechendes Manko nicht durch anderweitige \u00dcberkapazit\u00e4ten kompensiert werden kann. (...) Das festgestellte Ausmass der Abweichungen von den Ausschreibungsvorgaben ist denn auch in jeder Hinsicht als gravierend zu werten. Die Vergleichbarkeit mit dem formell korrekten Konkurrenzangebot war auf dieser Grundlage in wesentlichen Teilen nicht gegeben. Mit der Beschwerdef\u00fchrerin ist demgem\u00e4ss von einem schweren Mangel auszugehen, welcher gest\u00fctzt auf \u00a7 4a Abs. 1 lit. b IV\u00f6B-BeitrittsG zum Ausschluss der Mitbeteiligten f\u00fchren muss (E. 8.3.3.2).  Gutheissung und R\u00fcckweisung zur Zuschlagserteilung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:31:49", "Checksum": "6a52afabe1c5bee16d10105f9bd6f119"}